Datei:Портрет Бенито Муссолини.jpg
Originaldatei zum Herunterladen (3.660 × 4.980 Pixel, Dateigröße: 4,12 MB, MIME-Typ: image/jpeg)
Dieses Medium wird direkt von Wikimedia Commons aus eingebunden. Quellenangaben und Lizenzbedingungen befinden sich auf der unten zusätzlich eingeblendeten Commons-Beschreibungsseite.
Beschreibung
BeschreibungПортрет Бенито Муссолини.jpg |
English: Портрет итальянского политического и государственного деятеля Бенито Муссолини, 1937-1940 года. |
|||
Datum |
zwischen 1937 und 1940 date QS:P,+1950-00-00T00:00:00Z/7,P1319,+1937-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1940-00-00T00:00:00Z/9 |
|||
Quelle |
www.historynet.com www.gettyimages.it |
|||
Urheber | Autor/-in unbekanntUnknown author | |||
Andere Versionen |
|
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
|
||||
Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
العربية ∙ català ∙ Deutsch ∙ English ∙ español ∙ français ∙ magyar ∙ italiano ∙ 日本語 ∙ македонски ∙ português ∙ русский ∙ sicilianu ∙ 中文 ∙ 中文(简体) ∙ 中文(繁體) ∙ 中文(臺灣) ∙ +/− |
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
Es ist außerdem gemeinfrei in anderen Ländern und Gebieten, in denen die Copyright-Bestimmungen anonymer oder pseudonymer Werke 80 Jahre oder weniger seit der Veröffentlichung lauten. | |
Für Hintergrundinformationen siehe Non-U.S. copyrights (englisch). Beachte: Zusätzlich zu dieser Erklärung muss sich eine Erklärung auf dieser Seite befinden, die erklärt, warum das Werk zum URAA-Datum seinem Herkunftsland war (zweiter Fall). Zusätzlich muss es überprüfbare Informationen über vorherige Veröffentlichung des Werks geben. | |
বাংলা ∙ Deutsch ∙ English ∙ 日本語 ∙ македонски ∙ polski ∙ Tiếng Việt ∙ 中文(简体) ∙ 中文(繁體) ∙ 中文(臺灣) ∙ +/− |
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB). Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen. Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen! |
In dieser Datei abgebildete Objekte
Motiv
image/jpeg
Dateiversionen
Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.
Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
---|---|---|---|---|---|
aktuell | 20:29, 15. Mai 2020 | 3.660 × 4.980 (4,12 MB) | К.Лаврентьев | Uploaded a work by Неизвестно from https://www.historynet.com/wp-content/uploads/2009/10/GettyImages-107708027.jpg with UploadWizard |
Dateiverwendung
Keine Seiten verwenden diese Datei.
Metadaten
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Quelle | Gamma-Keystone |
---|---|
Namensnennung/Veröffentlicher | Gamma-Keystone via Getty Images |
Titel | Benito Mussolini In 1930 |
Kurztitel | 107708027 |
Dargestellte Person | Benito Mussolini |
Fotograf | Contributor, Keystone-France |
Bildtitel |
|
Erfassungszeitpunkt | 00:00, 1. Jan. 1930 |
Kategorie | I |
Code des Standorts, von dem das Foto übermittelt wurde | 185178543,546154207 |
Besondere Anweisungen | Not Released (NR) |
Verfasser | IM |
Zusätzliche Kategorien | HUM |
Gezeigter Staat | Italy |
Code für den gezeigten Staat | ITA |