Datei:Ablauf der Vertrauensfrage nach Art. 68 GG.jpg
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[Bearbeiten]Nachdem der Bundestag den Vertrauensantrag abgelehnt hat, bleiben Bundeskanzler:in und Bundespräsident:in noch verschiedene Möglichkeiten. Auch der Bundestag selbst kann seine Auflösung noch abwenden.
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aktuell | 14:59, 9. Sep. 2021 | 799 × 703 (52 KB) | PaVrie (Diskussion | Beiträge) | Nachdem der Bundestag den Vertrauensantrag abgelehnt hat, bleiben Bundeskanzler:in und Bundespräsident:in noch verschiedene Möglichkeiten. Auch der Bundestag selbst kann seine Auflösung noch abwenden. |
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