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Deutsch: Die Übersicht stellt nur den Teil der Normenhierarchie dar, über den im Grundsatz Einigkeit besteht. Außen vor bleiben einige besondere Rechtsnormen, über deren Einordnung gestritten wird. Hierzu gehören zunächst die „Allgemeinen Regeln des Völkerrechts“, die gem. Art. 25 GG unmittelbar geltendes Bundesrecht sind.[1] Auch die Einordnung von völkerrechtlichen Verträgen bereitet Probleme. Diese haben zwar im Grunde den Rang eines Parlamentsgesetzes (vgl. Art. 59 II GG), werden aber durch die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes in ihrer Bedeutung aufgewertet[2]. Auch das genaue Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht ist im Einzelnen umstritten. Insoweit wird auf Lehrbücher zum Staatsrecht III und Europarecht verwiesen.
English: This graphic shows the basic hierarchy of legal sources in the German legal system.
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