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Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
*'''Beschreibung:''' Das Logo der Wasserwacht *'''Quelle:'''[http://www.wasserwacht-muenchen-riem.de/ http://www.wasserwacht-muenchen-riem.de/]: Erlaubnis liegt vor (siehe [https://secure.wikimedia.org/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom&TicketID=261809
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