Behandlung von Free and Open Source Software im deutschen Steuerrecht/ Fazit
Während sich umsatzsteuerlich keine gravierenden Unterschiede zu proprietärer Software ergeben, sind die einkommensteuerlichen Auswirkungen enorm. Grundsätzlich entfällt die Aktivierung von Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten, so dass durch fehlende Abschreibungen beim Unternehmen ein Liquiditätsvorteil verbleibt. Je nach Art und Umfang der Software kann dieser Vorteil erheblich sein. Daneben ist das Unternehmen auch vor Nachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung geschützt, die sich vor allen Dingen auf die Anschaffungsnebenkosten beziehen, so dass FOSS erhöhte Rechtssicherheit bietet.
Vorsicht ist gemischten Umgebungen geboten, da es ggf. zu einer Abfärbung des Aktivierungsgebotes kommen kann. Hinsichtlich der Unterstützung von FOSS-Projekten ist für die einkommensteuerrechtliche Behandlung vor allem die Rechtsform des Projektes und die Art der Spende ausschlaggebend.