Datenschutz/ Beschäftigten-Datenschutz
Beschäftigten-Datenschutz
[Bearbeiten]Der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes stammt vom 15.12.2010 und wird seither immer wieder heiß diskutiert. Die seit Jahrzehnten diskutierte Schaffung umfassender gesetzlicher Regelungen für den Arbeitnehmerdatenschutz soll damit verwirklicht werden.
Praxisgerechte Regelungen für Beschäftigte im Sinne des § 3 Absatz 11 BDSG sollen die Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses restriktiv nach dem Prinzip der Datensparsamkeit/Datenvermeidung gestalten. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz soll vor, während und nach dem Arbeitsverhältnis wirksam geschützt werden. Schließlich benötigt auch der Arbeitgeber eine wirksame Rechtsgrundlage zur Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und den Kampf gegen Korruption. Dies bringt zusätzliche Pflichten für die verantwortliche Stelle mit sich, was sich in der Neufassung des bisherigen § 32 BDSG widerspiegelt, der dann durch § 32 - § 32l BDSG ersetzt werden soll.
Der Entwurf kann nachgelesen werden unter Gesetzentwurf der Bundesregierung