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Diskussion:Austauschschüler-Knigge für die USA: Führerschein

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Janno

Richtlinien bezügl. Führerschein: Zunächst sollte man anhand des erwähnten Links klären, ob man in Deutschland noch eine Theorie/Praxisprüfung machen muss oder nicht. Muss man nur eine Prüfung in Deutschland ablegen, kann es sich finanziell lohnen, den Führerscheinin in Amerika zu machen. Muss man jedoch beide Prüfungen in Deutschland machen, ist es witzlos und herausgeworfenes Geld! Die Prüfungen haben nämlich einen Hintergrund: es wird davon ausgegangen, dass man in diesen Staaten eine unzureichende Fahrausbildung erhält!!! Dann muss man in Deutschland die ganze Theorie wiederholen und selbst der Fahrtest ist um einiges schwieriger als dort, ganz zu schweigen von den zusätzlichen Kosten. Wenn das geklärt ist kommt der nächste Schritt: Reicht die Zeit aus, den Führerschein in Amerika zu erwerben? Es gibt einige Staaten, in denen man erst einen Theoriekurs macht, meistens an der Schule, den man mit einem schriftlichen Test im DMV abschließt. Wenn dieser Test bestanden ist, wird sofort eine Learning Permit ausgestellt und man muss von diesem Tag an in 6 Monaten Auto fahren lernen. Nach mind. 6 Monaten kann man letztendlich den Fahrtest machen. Den Termin hierfür sollte man jedoch auch früh festlegen. Alles in allem kann es also 9-10 Monate dauern, seinen amerikanischen Führerschein zu erhalten. Deshalb frühzeitig alles klären, v.a. ob es sinnvoll ist, den Führerschein vor Ort zu machen.

Die 6-Monate-Regel wurde in vielen Staaten eingeführt, um dem Führerscheintourismus entgegenzuwirken. Früher konnte man in ein, zwei Wochen kostengünstig den Führerschein erlangen, nun muss man sich lange genug im Land aufhalten; eine Hürde, an der viele scheitern.

Noch etwas: Es gibt seit etlichen Jahren ein amerikanisches Gesetz, das Austauschschülern verbietet(!), in den USA ein Auto zu fahren, selbst wenn sie den amerikanischen Führerschein haben. Also sollte man sich frühzeitig von dem Traum verabschieden, auf amerikanischen Highways herumzucruisen, daraus wird nichts! In den 90er Jahren hat ein ATS einen Menschen getötet bei einem Autounfall, die Folge war das gesetzliche Verbot. Der einizge Grund für den Erwerb wäre also der finanzielle Vorteil gegenüber Deutschland. Daher obige Punkte beachten.

Ähm ja, es wird zwar nicht ganz so auswegslos geschildert, aber das steht doch schon alles im Artikel drin. Was gibt es nun zu diskutieren? Zeige mir bitte den Link zum federalen(!) Gesetz, das aussagt, dass ein ATS nicht in den USA fahren darf. Denn es erschließt sich mir nicht ganz die Logik, dass ein ATS für den FS-Erwerb auf den Straßen fahren darf, aber nicht nachdem er den FS hat. Janno 19:36, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Zitat: "Generell bringt Dir der amerikanische Führerschein immer etwas." Dem kann ich so nicht zustimmen. Deshalb oben nochmal eine nähere Ausführung zu der häufigsten Praxis zum Führerscheinerwerb. Wieso sollte man einen Führerschein in Amerika erwerben, wenn man in Deutschland doch nochmal alles wiederholen muss und dafür Geld zahlen muss???

Ich wurde damals von meiner amerikanischen Organisation, Freunden, die vor mir in Amerika waren und von meiner Gastmutter, Polizistin, auf dieses Gesetz aufmerksam gemacht. Ich fang jetzt nicht an zu suchen, wo das steht! Fakt ist, dass es das Gesetz gibt und dass es ATS nicht erlaubt ist, mit dem vor Ort im Austauschjahr erworbenen Führerschein Auto zu fahren. Wenn man nicht dabei erwischt ist, ist es was anderes. Jedoch sollte man es nicht drauf anlegen. Von meiner Ami-Organisation (ICES?!) hieß es, dass unerlaubtes Auto fahren, sowie Alkoholkonsum dazu führen, dass man innerhalb von 7 Tagen nach Hause geschickt wird. Wenn man fahren übt, gibt es auch Bestimmungen (die mir nun nicht mehr ganz geläufig sind), dass z.B. eine Person dabei sein muss, die über 21 Jahre alt ist und eine bestimmte Anzahl von Jahren im Besitz eines FS ist. Vllt gibt es da auch von Staat zu Staat verschiedene Vorschriften.

Richtig, da steht "Generell bringt Dir der amerikanische Führerschein immer etwas." Gleich dahinter steht aber auch: "Du darfst ein halbes Jahr damit durch Deutschlands Straßen kurven, egal aus welchem Staat du den amerikanischen Führerschein hast." D.h. wenn man das Pech hat und alle Prüfungen (Pflichtstunden entfallen, paar Praxisstunden können aber nicht schaden) in D machen muss, darf man legal 6 Monate mit seinem Ami-Lappen (hoffentlich mit seinen Eltern) in Deutschland fahren bzw. üben. Das bedeutet, dass man sich auch einige oder alle Fahrstunden von der Fahrschule sparen kann. Ich war in Kansas und hatte das Glück, dass alles ohne Prüfungen umgeschrieben wurde, habe aber die ersten Monaten mit meinem Vater auf Parkplätzen, einsame Straßen und dann auf immer anspruchsvolleren Straßen geübt.
"Fakt ist, dass es das Gesetz gibt und dass es ATS nicht erlaubt ist, mit dem vor Ort im Austauschjahr erworbenen Führerschein Auto zu fahren." Ich kann mir halt nur vorstellen, dass es in _einem_ Staat wie z. B. Michigan so sein kann. Aber nicht bundesweit in allen Staaten. Denn in den USA haben die einzelnen Staaten ihre eigene Hoheit über die Gesetzgebung des Straßenverkehrs, darum hat auch jeder Staat ein eigenes Abkommen mit Deutschland.
Du schreibst: "Von meiner Ami-Organisation (ICES?!) hieß es, dass unerlaubtes Auto fahren, dass man innerhalb von 7 Tagen nach Hause geschickt wird." Ja, einige Orgas regeln das so. Die Organisation EF hat meines Erachtens keine Regeln zu dem FS. Lese mal den ersten Absatz im Artikel nochmal genauer. Janno 22:08, 11. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Zitat: "Fakt ist, dass es das Gesetz gibt und dass es ATS nicht erlaubt ist, mit dem vor Ort im Austauschjahr erworbenen Führerschein Auto zu fahren." Ich habe meinen Führerschein als ATS in den USA gemacht, bin in den USA gefahren, bin danach in Deuschland gefahren und habe dann meinen deutschen Führerschein gemacht. Dabei habe ich wenige Fahrstunden gemacht um mich auf die deutsche Fahrprüfung vorzubereiten. Aus meiner Sicht: Es lohnt sich! Gegen welches Gesetz in den USA hab ich jetzt genau verstoßen? Gruß Steffen 10.10.2008