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Diskussion:OpenRewi/ Grundrechte-Lehrbuch/ Mehrebenensystem Europarecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Lasse Ramson in Abschnitt Finales Peer-Review Max

Mittelbare Drittwirkung in der GRCh

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Mir ist gerade nebenbei aufgefallen, dass ihr keinen Punkt zur mittelbaren Drittwirkung in GRCh und EMRK habt? Das BVerfG geht in Recht auf Vergessen II in Rn. 96 relativ unproblematisch auf die mittelbare Drittwirkung ein. Vielleicht reicht hier ein Satz?

LG, --Maximilian.Petras 06:11, 17. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis, ist angefügt.--Lasse Ramson 15:44, 22. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Finales Peer-Review Max

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Lieber Lasse, Lieber Alexander,

das ist ein wunderbares Kapitel zur europarechtlichen Ebene. In den nächsten Jahren wird das Thema wahrscheinlich noch relevanter. Vielleicht können wir in einer zweiten Auflage alle Grundrechte gezielt um Abschnitte zur GRCh und EMRK ergänzen. Evtl. gibt es bis dahin auch ein OpenRewi-Lehrbuch zum Europarecht. Das wäre beides toll. Vorerst müssen wir mit der Problematik klarkommen, dass die Materie relevant, jedoch sehr komplex ist.

Elegant erschiene es mir, zu Beginn des Kapitels eine kurze Begriffsklärung der wichtigsten Institutionen/Verträge anzubringen und für alles Weitere dann auf andere Quellen zu verweisen. Für Genaueres findest Du Anmerkungen im Text selbst.

Die restlichen Anmerkungen beziehen sich auf Kleinigkeiten. Teilweise habe ich Absätze und Fettdruck ergänzt.

Wenn ihr noch Abstimmungsbedarf hinsichtlich des Kapitels zum Recht auf Vergessen habt, sagt gerne Bescheid.

Viele Grüße --Maximilian.Petras 11:02, 2. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Danke für die Anregungen, lieber Max! Ich habe den leeren Raum unter der jeweiligen A.-Überschrift für eine kurze überblicksartige Einleitung genutzt. LG --Lasse Ramson 15:45, 22. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Review Dana

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Hallo ihr beiden, vielen Dank für diesen wirklich guten Abschnitt. Ein paar kleine Tippfehler habe ich direkt im Text geändert. Außerdem habe ich ein paar Kommentare eingefügt, die sich vor allem immer wieder als Anregungen darstellen, bestimmte Abschnitte als "weiterführendes Wissen" darzustellen. Darüber hinaus ist mir folgendes aufgefallen:

  • Bei Verlinkungen sind oft doppelte Leerzeichen vor bzw. nach dem verlinkten Text.
  • Es wäre prima, wenn Ihr die Vorschriften EU-GRCh, AEUV usw. verlinkt auf amtliche Vorschriftensammlungen.
  • Bei der Darstellung Recht auf Vergessen I und II wäre es prima, wenn Ihr Euch mit Max zu dessem Abschnitt hierzu noch einmal abstimmt. Eure Übersicht ist super. Es kommt aber zu leichten Dopplungen, die wir jedenfalls in der Druckversion vermeiden wollen. Evtl. ließe sich hier im Kapitel noch etwas in das "weiterführende Wissen" ausgliedern?

Herzliche Grüße --DanaValentiner 18:29, 31. Mai 2021 (CEST) Liebe Dana, vielen Dank für dein Feedback! Viele deiner Kommentare habe ich eingearbeitet/aufgenommen. Sollen auch die ganzen Grundrechtsnormen verlinkt werden mittelfristig? Weil mir ansonsten nicht klar ist, warum die europäischen Normen verlinkt werden sollten. Die Auffindbarkeit ist ja bei Grundgesetz und Eu-Normen gleich gut. --Lasse Ramson 15:47, 22. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Peer Review Julian

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  • Welche Kernmessage habt Ihr aus dem Text/dem Fall mitgenommen (ein Satz)? Das Verständnis des Stellenwerts der unionsrechtlichen Grundrechte im Gefüge des nationalen Grundrechtsschutzes hat sich infolge mehrerer Entscheidungen des BVerfG grundlegend gewandelt.
  • Was hat euch gut am Text gefallen? Der Text enthält viel Wissen und beim Lesen merkt man, dass hier mit Leidenschaft für das Thema gearbeitet wurde. Der Text ist ausführlich und wirkt wie aus einem Guss; besonders gut ist die Orientierung an der Rechtsprechung bei zugleich deutlich formulierter Kritik.
  • Wo seht ihr Verbesserungspotential? An einigen Stellen gibt es ggf. Straffungsbedarf mit Blick auf Anfänger*innen. Einzelne Punkte vgl. die Kommentare.
  • Welche weiteren Aspekte könnten noch ergänzt werden? Mir fällt an dieser Stelle nichts ein.

--2A02:810D:8140:B58:C4A8:A541:C7FC:94CF 21:21, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Rückmeldung von Alexander

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Danke für dein Feedback! Wir wissen noch nicht so recht wie wir das mit den Anfänger*innen machen...ich denke, dass das gesamte Kapitel erst für das Examen von Bedeutung ist (worauf wir dann zu Beginn hinweisen müssten) und es deshalb wenig Sinn hat, nochmals zu differenzieren.