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Diskussion:OpenRewi/ Staatsorganisationsrecht-Lehrbuch/ Verfassungsorgane/ Bundesrat

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Aus Wikibooks

Hallo ihr Beiden,

vielen Dank für euren Text, habe ein paar Anmerkungen im Bearbeitungsmodus rein gesetzt.

Und noch eine Idee, für ein Fallbeispiel, wenn ihr wollt:

Die Vertreter*innen der Länder im Bundesrat sind mit dem Gesetz nicht einverstanden. Nachdem sich Bundesrat und Bundestag im Vermittlungsausschuss nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten, versagt der Bundesrat dem Gesetz die Zustimmung. Der Bundestag ist der Auffassung, es handele sich um ein Einspruchsgesetz, sodass das Gesetz nach nunmehrigem Ablauf von zwei Wochen an die Bundespräsidentin zwecks Ausfertigung weitergeleitet werden könne. Hätte der Bundesrat Einspruch erheben wollen, so hätte er dies formal vornehmen müssen. Gehen Sie davon aus, dass es sich bei dem Gesetz um ein Einspruchsgesetz, und gerade kein Zustimmungsgesetz handelt. Wurden die Mitwirkungsbefugnisse des Bundesrats ausreichend beachtet?


Fraglich ist, wie sich der Umstand auswirkt, dass der Bundesrat „formal“ keinen Einspruch eingelegt hat und ob die verweigerte Zustimmung in einen Einspruch umgedeutet werden kann.

  • e.A: die ablehnende Haltung des Bundesrats wird durch die Verweigerung der Zustimmung ausreichend zum Ausdruck gebracht . Außerdem ist der Einspruch ein weniger starkes Mitwirkungsrecht des Bundesrats. (wesensgleiches Minus)
  • h.M.: die Umdeutung nicht möglich ist. Argumente, die hierfür angebracht werden, sind, dass das Verfassungsrecht eine bestimmte Form des Einspruchs voraussetzt. Der Wortlaut des § 30 I GOBR fordert, dass sich Erklärungen des Bundesrates zweifelsfrei ergeben. Weiterhin ist der Einspruch kein „Minus“ zur verweigerten Zustimmung. Dem Bundesrat ist das Recht vorbehalten, in unklaren Fällen Einspruch zu erheben. Das Fehlen der Zustimmung führt daher nicht zur formellen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes.

Liebe Grüße, Valentina

Review vom 20.8.21 (Johannes)

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Als erstes meine Gratulation zu dem tollen und prägnanten Beitrag.

Ich habe meine Kommentare im Text eingefügt und Kleinigkeiten direkt korrigiert (mal ein fehlender Punkt etc.). Die Anmerkungen beschränken sich eher auf Formalitäten, wie die Notwendigkeit weiterer Fußnoten, oder Stilfragen, wie die Ausführlichkeit. Sofern der Ton etwas Lehrerhaft klingt, ist das aktuell meinem Hunger geschuldet, sorry.

Die einzigen Inhalten Punkte, die ich noch in den Raum werfen würde, sind zum einen der Vermittlungsausschuss, der bisher nicht erwähnt wird, und zum anderen die Organisation des Bundesrates, wie beispielweise das Amt der Präsident:in usw. Zu beiden Punkten würde ich noch etwas hinzufügen. Beim Vermittlungsausschuss natürlich in der nötigen Kürze im Verhältnis zum Beitrag des Gesetzgebungsverfahrens. Viele Grüße Johannes

Großes Review Verfahren

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Hallo ihr Beide,

sehr schöner Text, habe nur einige wenige Anmerkungen. Bei den FN müsstet ihr nochmal drüber gehen, habe versucht das bei jeder nochmal anzumerken (Kommentare). Und ich fände es schön, wenn ihr nochmal Zahlen bei eurem Beispiel einbaut, damit sich das die Studierenden besser vorstellen können (ich hatte auch ein paar Schwierigkeiten).

Liebe Grüße, Valentina (30.10)