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400 Projektmanagement

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Hilfe: HOAI

Die Tätigkeiten der Planer werden in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in sogenannte Leistungsphasen eingeteilt. Die Ordnung hat zwar nur weisenden Charakter, gilt aber dennoch oft als Leitfaden in Sachen Honorierung (Bezahlung). Der dies publizierende Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten (AHO) vertritt dabei die Interessen beider Seiten. Neben deinem Gehaltsplaner kannst du in der HOAI außerdem einsehen, welche "Grundleistungen" und "besonderen Leistungen" zu deinen Aufgaben gehören könnten, wenn dies vertraglich so festgehalten wird (siehe Siemon oder Teilleistungstabelle) und womit sich andere Planungsbüros beschäftigen. Eine bessere Methode, um Leistungspflichten vertraglich festzuhalten, bietet allerdings die VDI 6026, da sie die erforderlichen Planungsunterlagen und deren Anforderungen pro Leistungsphase listet.

Auftragsakquise

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Akquise beschreibt den Prozess Angebote einzuholen, für sich zu werben und mit Auftraggebern zu verhandeln. Dies ist allerdings oft nicht erforderlich, da bewehrte Büros diese ohnehin von ihren Vertragspartnern erhalten.

Auftragshergang eines Unternehmers im Bauwesen
Auftragshergang eines Unternehmers im Bauwesen

Projektausschreibungen

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Eine Ausschreibung ist im Grunde eine Beschreibung, wie die Projektidee aussieht. Dabei sind bereits einige wichtige Anträge und Verhandlungen gelaufen bevor der erste Fachplaner überhaupt eine Ausschreibung zu sehen bekommt. Diese finden sich meist auf der Website des Auftraggebers, z. B. dem lokalen Rathaus, Klärwerk oder größerem Unternehmen. Natürlich eignet sich nicht jedes Planungsbüro für jede Ausschreibung, deshalb empfiehlt es sich nach bestimmten Stichpunkten zu suchen. Hierbei können kleine Webcrawler oder Ausschreibungs-"börsen" behilflich sein. Eine Börse ist jene des Bundes, welche eine Vielzahl von Projekten listet.

Wenn ein Bauherr einen Auftrag ausschreibt, nennt sich das auch Los (, wie in der Lotterie). Lose werden an qualifizierte Unternehmen vergeben, können aber auch bei mangelnder Leistung des Auftragnehmers zurückgenommen und neu verteilt werden.

Öffentliche und private Aufträge

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Rechtsnorm: Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Durchführung Bundesbauaufgaben (RBBau)

Hilfe: Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB)

Im Gegensatz zur öffentlichen Ausschreibung ist ein privater Auftraggeber der Wirtschaftlichkeit wegen eher gewillt ein Subunternehmerangebot mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis zu ergattern. Der durch öffentliche Steuergelder finanzierte Auftrag hingegen birgt für den zuständigen Beamten kein Eigeninteresse wirtschaftlich zu handeln. Aus diesem Grund wurde das Vergaberecht eingeführt, damit auch hier ein Konkurrenzkampf, um den Auftrag und damit einhergehend ein Drücken des Angebotspreises zu Stande kommt. Gesetzesgrundlage ist dabei die Vergabeverordnung (VgV) auf der Seite öffentlicher Vergeber. Arbeitskreise des Bauministeriums, wie der für Maschinen- und Elektrotechnik (AMEV) veröffentlichen technische Richtlinien, weitere werden von der Fachinformation Bundesbau (FIB) veröffentlicht. Diese gelten dann für öffentliche Einrichtungen, also Kindergärten und Schulen, öffentliche Verwaltungen, Polizei, Feuerwehr und Bundeswehr, ÖPNV etc.. Vor allem wird darauf geachtet, dass langlebig und vorausschauend geplant wird. Außerdem muss ein höherer Mindestkomfort eingehalten werden, um den Zugang für alle Menschen gleichermaßen zu gewährleisten. Die langfristig gesicherte Auftragslage kommt allerdings mit erhöhten zeichnerischen Anforderungen einher, die allerdings letzendlich zu einer übersichtlicheren Planung führen.

Bundesbau
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Der Bundesbau ist die Zusammenfassung der öffentlichen Bauorgane, die sich wie folgt aufstellen:

- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Zivilbauten

- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) - Baugrundsätze

- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) - Betreuung von Bundesbauten, Beratung der Bundesregierung u. v. w.

- Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) - Bundeswehrangelegenheiten

Eine weitere Eigenart bildet der Zuwendungsbau (RZBau) von privaten Auftraggebern, der dem öffentlichen Interesse entgegenkommt und daher teilweise von öffentlichen Geldern unterstützt wird. Dies sind Monopolunternehmen wie dem regionalen Klärwerk oder Energienetzbetreiber, aber auch Museen und Forschungsgebäude.

Ziemlich alles andere gilt als privat. Wenn also eine Wohnungsbaugesellschaft oder ein Unternehmen dich beauftragt, dann dürfen viele Richtlinien ignoriert werden, solange du die Gesetze einhältst. Private Auftraggeber entscheiden eher kostenorientiert, lasse dich daher nicht in die Enge treiben, wenn seine Qualitätsanforderungen nicht der gängigen Praxis entsprechen, denn die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind Mindestanforderungen.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

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Bevor du überhaupt einen Vertrag von deinem Auftraggeber zu Augenschein bekommst, möchte dein Unternehmen wissen, ob sich das Projekt für euch überhaupt lohnt. Das regelt in der Regel die Teamleitung des Planungsbüros, da sie am besten weiß, wie ihr Personal in Beschäftigungen eingebunden ist. Oftmals basierend auf ihrer langjährigen Intuition führt die Teamleitung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für ausgeschriebene Aufträge durch, bevor sie sich dafür bewirbt.

Eignungsprüfung

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Unternehmen allgemein

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Kreditwürdigkeit: nach Handelsgesetzbuch im Handelsregister

Zertifizierung: Qualitätsmanagementsysteme (ISO 9001)

Ausführende

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Unternehmerbescheinigung (§ 6 Abs. 3 VOB/A) zum Nachweis der fachlichen Eignung

Zertifizierung: Offene Bauweise im betretbaren Leitungsgraben (GW 301), grabenlose Bauweisen (GW 302), Leitungstiefbau (GW 381), Sachverständige für Energieanlagen (G 100)

Gas/Wasser Rohrleitungsbau (BTGA), Fernwärmerohrleitungsbau (BTGA)

Aufzugpersonal (VDI 2168)

Bauprodukte und Bauarten

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Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zertifiziert bundesweit geltend Bauprodukte mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), um ihre Bautauglichkeit gemäß den geltenden Bauordnungen zu kennzeichnen. Allgemeine Bauartsgenehmigungen (aBG) kennzeichnen das bestimmungsgemäße Zusammenfügen von Bauprodukten. Für europaweite Händler reicht die deutsche Zulassung allerdings nicht aus, sie müssen Bauprodukte durch das European Technical Assessment (ETA) beim DIBt oder der European Organization for Technical Assessment (EOTA) laufen lassen. Falls keine von den eben genannten zutrifft, könnten weitere Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweisanforderungen, welche vom jeweiligen Land gestellt werden, vorliegen oder müssen noch erbracht werden. Hierzu zählen das Bauaufsichtliche Prüfzeugnis von einer vom Land anerkannten Prüfstelle oder die Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall jeweils für Bauprodukte und -arten.

Sonstige

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Prüfung vom ortsfesten Brandschutzanlagen: VdS

Technische Dokumentation

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Rechtsnorm: Bestandsdokumentation (BFRGBestand für öffentlichen Liegenschaften)

Regelwerk: Dokumentation in der TGA (VDI 6026 B1)

Zu dokumentieren gibt es allerlei Dinge: in Telefonaten ist festzuhalten, was gesagt wurde, in gemeinsamen Sitzungen ist das Protokoll zu führen. Im Plan sind Änderungen mit Wolken zu kennzeichnen und die wichtigsten Anpassungen im Index zu vermerken. Schlimm mit der Ordnerstruktur wird es aber erst, wenn man sich in die Haare kriegt und anfängt alles zu horden, was irgendwie vor Gericht Verwendung finden könnte. Vielleicht hilft es, von einer Dokumentenmanagement-Plattform Gebrauch zu machen. Hier gibt es keine Anleitung oder Norm, wie die Doku auszusehen hat. Und BIM wird das ganze nur noch verkomplizieren, wegen der Versionen einer Datei, die man ablegt...

LP0 Bedarfsplanung

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Regelwerk: Bedarfsplanung (DIN 18205)

Zum allgemeinen Verständnis ist die nullte Leistungsphase hier genannt, aber bedenke, dass sie für dich als Fachplaner praktisch keine Aufgaben mit sich bringt und auch nicht Teil der HOAI ist. Vor allem geht es in dieser Phase nämlich darum, das Projekt methodisch zu organisieren. Es können Ziele, der finanzielle und zeitliche Rahmen gesetzt oder Aufgaben und Ressourcen verteilt werden.

Projektumfang

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Wobei handelt es sich? Legt fest, was es werden soll. Will dein Unternehmen das Projekt bis zum Ende begleiten oder nur bis der Hauptauftrag erledigt ist? Kleine Nebenaufträge sind oft personell nicht mit eingeplant, wenn aber ein später eingestiegener Planer mit ins Boot springt, muss dieser sich immer erst über einarbeiten; und das kostet Zeit. Ein Ideenumsprung eines Beteiligten ist immer mit Mehraufwand verbunden, daher gilt es kreative Lösungen zu finden, um eventuelle Alternativen so lange wie möglich offen zu halten. Dafür müssen diese aber auch festgehalten werden. Ein zeitlicher Rahmen begrenzt das Handlungsvermögen zunehmend mit voranschreitender Vertragserfüllung. Regelmäßige Treffen sind also nicht nur zum Problemlösen da, sondern auch, um den Projektstand mit den Zielen abzugleichen.

Projektbeteiligte

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Beteiligte haben generell ein Mitspracherecht oft sogar Entscheidungsgewalt, es liegt also im eigenen Ermessen herauszufinden wer wofür zuständig bzw. Ansprechperson ist. Eine entsprechend Kontaktliste mit Ansprechpartnern zu erstellen und im Laufe des Projektes zu pflegen ist selbstverständlich. Trotz deren Mitspracherecht heißt das nicht, dass Handwerker dir vorschreiben, welches Bauteil du einplanen sollst, es macht aber durchaus Sinn sich anfangs bei diesen einen Rat zu holen oder gar über die Schulter zu schauen. Vertraglich in einem Boot sitzt du allerdings nur mit dem Architektenbüro. Mit diesem schließt du den Vertrag und es hat auch das Sagen, was später die praktische Ausführung angeht. Seine wichtigste Aufgabe ist die Koordination aller Beteiligten. Es erledigt einen Großteil der vertraglichen Botengänge mit den Behörden. Der andere Teil sind die Flächen-, Objekt- und Fachplaner. Daneben können Berater für alles mögliche engagiert werden. Am meisten vertreten und das Gesicht der Baustelle ist jedoch ohne Zweifel der Handwerker.

Im Hintergrund arbeiten aber viele weitere Personen daran den Baufortschritt voranzutreiben (oder aufzuhalten). Man denke an Medienver- und entsorger die jederzeit Bedingungen stellen können, aber auch die Kommune und in großen Projekten auch höhere Ebenen werden Auflagen in Sachen Emission und Immission haben (Luft, Lärm, Strahlung), die der Umwelt zuliebe unbedingt einzuhalten sind. Außerdem darf man die Auftraggeberseite nicht vergessen mit den Investoren, denn was passiert schon ohne Geld? Und dann braucht man noch Versicherungen und Anwälte für den Fall, das...

Eine Liste der nicht ausführenden Unternehmer mit ihren Aufgaben lässt sich aus der KG 700 ableiten.

Projektfinanzierung

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Wie der Kunde bzw. ein von diesem eingestellter Architekt oder Ingenieur die Geldmittel für das Projekt beschafft, ist in der KG 760 aufgezeigt.

LP1 Grundlagenermittlung

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Was pro Leistungsphase abzuarbeiten ist, kann grundlegend der HOAI entnommen werden.

Alle an der Planung Beteiligte besprechen den Projektrahmen, die Aufgabenverteilung und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Projekts. Besprechungen werden zu Protokoll gebracht.

Internes Zeitmanagement

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Im Gegensatz zur Terminplanung während der Bauüberwachung bezieht sich dieses Zeitmanagement auf jenes, welches nur im eigenen Unternehmen stattfindet. So kannst du, wenn richtig protokolliert, nachvollziehen, wie viel Zeit für eine bestimmte Arbeit bei draufgeht. Anfangs eine ganze Woche mit einer Zeichnung zu verbringen, mag zwar angemessen sein, aber mit steigender Erfahrung sollten auch die Bedienung der Software und die Arbeitsabläufe schneller von der Hand gehen. Man lernt durch die Protokollierung außerdem seine eigene Arbeitsgeschwindigkeit einzuschätzen und auf langfristiger Sicht Arbeitsanfall 1-2 Wochen im Voraus zu managen.

Internes Kostenmanagement

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Das Kostenmanagement begleitet den gesamten Planungsprozess. Zum einen schuldet man den Architekten eine Kostenaufstellung, damit diese einschätzen können, ob das Projekt noch umsetzbar ist, zum anderen versucht man selbst zu jeder Leistungsphase möglichst wirtschaftlich zu bleiben. Ersteres, die Kostenaufstellung, wird durch die AVA (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) bzw. der Kostenermittlung als Wirtschafltichkeitsanalyse in einem Zuge mit dem Zeitmanagement des vorangegangenen Kapitels umgesetzt.

Kostenrahmen

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Teil der Planung und damit jeder Leistungsphase ist die Kostenermittlung. Wie bereits erwähnt, geht es dabei um eine tabellarische Aufstellung, die in einer späteren Leistungsphase dem Auftraggeber übermittelt wird. Sie selbst durchläuft mit fortlaufendem Projekt unterschiedliche Phasen, die in der DIN 276 - Kosten im Hochbau - erläutert sind.

Der Kostenrahmen ist davon die erste Phase und entspricht lediglich einem Überschlag der Kosten für das jeweilige Gewerk, also der ersten Ebene im Leistungsverzeichnis. Sie soll den Rahmen der Kosten abbilden.

LVs X80 sind dabei Listen von Leistungen, also im einfachsten Beispiel, von Bauteilen. Bauteile gehören der dritten Ebene an und sind einer zweiten Ebene zugeordnet, die man als Kategorie oder Gruppe bezeichnet. Die erste macht eben das Gewerk oder das Los aus.

Beispiel: 1. Ebene: 411 Abwasser > 2. Ebene: Rohrstücke und Formteile > 3. Ebene: 45°-Bogen

Ergebnis

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Siehe dazu Dokumentation in der TGA (VDI 6026 B1).

  • Koordination: Nutzervorgaben abgestimmt
  • Berechnung: Primärbedarf Energie / Medium anhand von Gebäudegrundfläche aus hochgerechnet
  • Kosten: Rahmen (1. Ebene) überschlagen

LP2 Vorplanung

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Anhand von tabellarischen Pauschalwerten wird auf Grundlage der Nutzerzahlen die Schachtdimensionierung und grobe Platzierung dieser vorgenommen. Alternativen zur Versorgung werden aufgezeigt, z. B. zenrale oder dezentrale Warmwasserbereitung. Die Position von infrage kommenden Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung werden dargestellt, um den Platz zu reservieren. Oder kurz zusammengefasst, die Flächenermittlung für die technische Ausrüstung durchgeführt.

Funktionsschema und Prinzipschaltbild erklären den ersten Leitungs- und Kabelzugverlauf. Grundlegende Leistungen und Zuarbeit für andere Gewerke werden abgestimmt. Zuständige Behörden werden ausfindig gemacht und Genehmigungsfähigkeit für besondere Anlagen angefragt. Kommunikation wird in einem Protokoll festgehalten.

Kostenschätzung - X80

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Eine überschlägige Ermittlung auf Grundlage der erstellten Zeichnungen. Diese Schätzung legt die Grundlage zur Finanzierung fest.

Ergebnis

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  • Koordination: Nutzervorgaben erarbeitet, Gesamtkonzepts abgestimmt
  • Berechnung: Primärbedarf Energie / Medium überschlagen
  • Zeichnung: Flächenbedarf, Alternativansätze und Anlagenkomponenten dargestellt und angeschlossen
  • Kosten: Ermittlung (2. Ebene) geschätzt
  • Bericht: Anlagenplanung und Alternativen beschrieben, dazu Empfehlung abgegeben

LP3 Entwurfsplanung

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Planungskonzept

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Im Konzept werden nach und nach alle Verbraucher durch verästeln mit dem Schacht verbunden. Alle dazugehörigen Einrichtungen, wie Steuergeräte, Pumpen und Sicherheitseinrichtungen und Sicherungen sind einzuplanen. Nach der Berechnung können auch die Versorgungsgeräte relativ genau ausgelegt werden. Dazu werden aber zunächst nur Dummys verwendet. Somit sollte die gesamte Anlage dargestellt sein.

Kostenberechnung - X80

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Bei weiterführender Planung alle Anlagenkomponenten sind bis in die dritte Ebene in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen und zwar herstellerneutral, wobei sich diesmal die Gesamtkosten annähernd berechnen lassen, da die Dummypositionen auch Dummypreise z.B. mit Ausschreiben.de erhalten.

Ergebnis

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Hier gibt es zwei Ergebnisse: übersichtliche Projekte lassen sich mit dieser Phase bereits abschließen, alle anderen werden in die Genehmigungsphase überführt. Anschließend muss der Bauherr die Planung freigeben, weshalb man oft das "F" im Zeichnungskopf vorfindet.

Hier endend

  • Koordination: Nutzervorgaben vom Auftraggeber zu überprüfen, alle Genehmigungen eingeholt
  • Berechnung: Gesamte Anlage mit Dimensionierung der Hauptleitungen
  • Zeichnung: Nutzervorgaben dargestellt, evtl. Details für Schwerpunkte, Schnittstellenangaben
  • Kosten: Vollständige Berechnung, Aufstellung aller Mengen
  • Bericht: Fazit aus Vorplanung und Planung nachvollziehbar verschriftlicht

Weiterführend

  • Koordination: Nutzervorgaben im Entwurf erarbeitet, Flächenbedarf angepasst
  • Berechnung: Gesamte Anlage
  • Zeichnung: Nutzervorgaben dargestellt, evtl. Details für Schwerpunkte, Schnittstellenangaben
  • Kosten: Berechnung bis 2. Ebene, Aufstellung aller Mengen
  • Bericht: Fazit aus Vorplanung und Planung nachvollziehbar verschriftlicht

LP4 Genehmigungsplanung

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Hauptsächlicher Fokus liegt auf der Kommunikation mit den Behörden, dazu gehören mögliche Anträge, das Sammeln von noch ausstehenden Genehmigungen und Zulassungen. Die Planungsunterlagen müssen jetzt vollständig vorliegen, damit im nächsten Schritt alle Details ausgearbeitet werden können.

Ergebnis

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  • Koordination: Baugenehmigungen von Behörden nach Freigabe durch Bauherr eingeholt
  • Berechnung und Zeichnung: Für behördliche Prüfung und an deren Anforderungen angepasst und versandt
  • Bericht: Alle Angaben für Genehmigung zusammengetragen

LP5 Ausführungsplanung

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Wenn im vorherigen Schritt alles fertig geworden ist, dann muss hier nur noch jedes Bauteil mit Herstellerdaten hinterlegt werden, insofern dies noch nicht geschehen ist. Dies erfordert eine erneute Berechnung und Aktualisierung von Beschriftungen und andere textliche Informationen, sodass der Ausführende auf der Baustelle die Planung nachvollziehen kann. Listen werden erstellt, je nach dem, was benötigt wird. Nachdem die Zeichnungen an die Ausführenden Firmen übersandt wurde, erhältst du zur Sichtung (oft jedoch nur auf Anfrage) die Werk- und Montageplanung.

Ergebnis

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  • Koordination: Nutzervorgaben im Detail erarbeitet
  • Berechnung: Gesamte Anlage genehmigungsfähig umgesetzt
  • Zeichnung: Nutzervorgaben im Detail dargestellt
  • Kosten: Positionen angepasst
  • Bericht: Zusammenhänge und Wirkungsweisen der Planung verschriflicht

--> Gesamte Planung an das entsprechende ausführende Unternehmen zur Erstellung der W- & M-Planung.

Werk- und Montageplanung und Revisionsunterlagen

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Diese Aufgabe unterliegt den ausführenden Unternehmen und ist hier nur der Vollständigkeit halber gelistet.

Werkplanung ist ein Begriff der ausführenden Unternehmen und lässt sich selbst in drei Phasen unterteilen:

  • WP1: Ermitteln der Anforderungen
  • WP2: Planung der Arbeitsabläufe
  • WP3: Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle

Sie ist die geltende Planung auf der Baustelle!

Die Basis dafür bilden die vom Planer abgelieferten Ausführungsunterlagen (LP5 oder LP3 in kleinen Projekten). Die Montageplanung bezeichnet die vom Ausführenden überarbeitete Version, die aufzeigt, wie die Befestigung für Leitungen angebracht werden kann und wo MSR-Einrichtungen (z. B. Thermostatfühler) platziert werden sollen.

Für den nutzungsgerechten Einbau müssen dem Unternehmen außerdem alle möglichen Revisionsunterlagen zur Verfügung stehen. Da sie bedingt von der Ausschreibung abweichen dürfen, kommt es meistens dazu, dass andere Herstellerbauteile verwendet werden, daher macht es erst jetzt einen Sinn erstens für den Einbau und zweitens für den späteren Betrieb Betriebs- und Wartungsunterlagen zusammenzutragen. Das sind Anleitungen, die beim Einbauen helfen, Reinigungshinweise für sanitäre Einrichtungen, Informationen zu Ersatzteilen oder zum Verhalten im Störfall und viele weitere (hier eine weitere Auflistung).

--> Gesamte Planung inklusive Revisionsunterlagen sind dem Facility-Management zu übergeben.

LP6 Vorbereitung der Vergabe

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Die Mengen der verwendeten Bauteile können nun aus der Software als Listen z. B. Excel oder GAEB exportiert werden. Manche erleichtern einem sogar den Import, weil sie direkt mit dem Ausschreibungsprogramm interagieren. Jetzt sollten im Idealfall alle in der Ausführung zu verwendenden Bauteile und aufzuwendende Stunden im LV einsehbar sein; jeweils mit Preisen versehen.

AVA - Produktausschreibung: bepreistes LV

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AVA als Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung verläuft parallel zu den Leistungsphasen oder besser gesagt ist ein Teil davon. Aufgrund der kaufmännischen Tätigkeit widme ich dem Thema hier noch einmal ein paar tiefer gehende Worte. Vor allem, weil die vorherrschenden Vorschriften und Klauseln immer wieder vor Gericht gebracht wurden und das ganze verkomplizierten, dass es für den einfachen Planer unmöglich geworden ist, hierbei einen kühlen Kopf zu bewahren.

Als ausschreiben bezeichnet man das Auflisten der Produktmengen, welche zum tatsächlichen Bau der Anlagen voraussichtlich zur Verfügung stehen müssen. Dies beginnt bereits mit der Schätzung der Kostenermittlung für die erste Ebene, welche im Verlauf der Planung verfeinert wird.

Hintergründe: Grundsätzlich sind einige Hinweise beim Ausschreiben der Bauprodukte zu beachten. Eine erste Hürde ist überhaupt die Erlaubnis das Produkt auf den Markt zu bringen. Informationen hierzu, wie auch zu den bauaufsichtlichen Zulassungen und Genehmigungen findet man auf der Seite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und den europaübergreifenden Product Contact Points of Construction (PCPC). Wohl die bekannte CE-Zertifizierung (registriert durch Nando) mag hier geläufig sein.

Die vertragliche Grundlage für die spätere Vergabe entstammt der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), diese sind verpflichtend bei öffentlichen Ausschreibungen, aber auch bei privaten Auftraggebern geläufig. Dies sind neutrale Produktbeschreibungen, also primär bis zur dritten Leistungsphase (Entwurfsplanung) zu verwenden, anschließend muss das Leistungsverzeichnis manuell auf spezifische Herstellerdaten umgestaltet werden. Ausschreiben.de liefert dazu neben Ausschreibungstexten auch produktspezifische Zeichnungen, Zulassungshinweise und weitere Hilfen. Für Produkte in Verbindung mit Verkehr (z.B. Parkplätzen) aber auch dem Erdbau können Vorlagen aus dem Standardleistungskatalog (STLK vom FGSV) entnommen werden. Die Daten können mehr oder weniger einheitlich in den genormten GAEB-Formaten zwischen den Projektbeteiligten ausgetauscht werden, wozu eine AVA-Software benötigt wird.

Leistungsbeschreibung X81 beschreibt dabei deine genaue Auswertung an benötigten Leistungen zur Erfüllung des Auftrags des späteren Ausführenden. Sie macht keinerlei Aussagen über die tatsächlich zu erbringende Leistung.

Angebotsaufforderung X83 ist die an den Ausführenden versandte Leistungsbeschreibung. Sie enthält keine Preise und keine Informationen zu deinem Planungsbüro. Die Preise muss die kaufmännische Abteilung des Bieters ergänzen, womit diese ein Angebot abgibt. Dein Planungsbüro darf nicht genannt sein, damit die ausführenden Unternehmen nicht aufgrund von schlechten Erfahrungen aussteigen - sie erhalten ja auch keine Zeichnungen bis hierhin. Die Übergabe zur Sichtung und Erstellung der Werk- und Montageplanung findet zeitlich also nach diesem Schritt statt. Denke daran, dass die HOAI mit den Leistungsphasen keine Planungsreihenfolge beschreibt, sondern Teilbereiche zur Berechnung des Honorars. Bis die Angebote der Bieter eintrudeln, wird allerdings noch einige Zeit vergehen.

Ergebnis

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  • Koordination: Anforderungen an Bieter geklärt
  • Kosten: Leistungsbeschreibung fertiggestellt und versandt

LP7 Mitwirkung bei der Vergabe

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In dieser Leistungsphase ist die Angebotsfrist abgelaufen und wenn genügend Angebote X84 vorhanden sind, kann sich der Planer daran machen einen Preisspiegel X84P zu erstellen. Dabei handelt es sich um eine tabellarische Gegenüberstellung der eingegangenen Angebote einer Ausschreibung. Mit dem Nebenangebot X85 können sogar Alternativen angefragt werden. Zuerst müssen diese allerdings einzeln geprüft und bewertet werden; dazu zählt u.a. die Prüfung auf Vollständigkeit und die Glaubhaftigkeit der Preise. Manche Bieter möchten auch explizit nur Teilleistungen erbringen, es ist daher sinnvoll alle offenen Fragen jetzt mit den Unternehmen zu klären. Erleichtert wird einem das ganze mit dem Digitalen Vergabevermerk (DVV), einer Software mit der man den Vergabevorschlag ausarbeiten und die Entscheidung für die nächste Instanz vorbereiten kann.

Daraufhin entscheidet sich der Auftraggeber für ein Angebot und erteilt den Auftrag X86.

AVA - Vergabe: Kostenanschlag X82

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Rechtsnorm: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB verpflichtend für öffentliche)

Hilfe: Schriften der AHO

Beim Vergeben wird die Ausschreibung an mögliche Betriebe versendet, die gewillt sein könnten, die Anlage entsprechend am Bau umzusetzen. Hier spielt Objektivität bei privaten, aber vor allem bei öffentlichen Projekten eine wichtige Rolle, weshalb strenge Richtlinien bezüglich der Geheimhaltung gelten. Wenn die Betriebe am Auftrag interessiert sind, wirst du im Gegenzug ein Angebot erhalten von Ihnen erhalten. Es ist als ob man im Internet oder der Zeitung ein Gesuch für z.B. die Benutzung eines Transportwagens für eine Umzug aufgibt und dann meldet sich jemand zurück, der einen entsprechenden Wagen vermietet. Dabei eignet sich nicht jedes empfangene Angebot; einige sind möglicherweise sogar unvollständig oder decken nur Teilleistungen ab. Ein gewillter Leser mag sich daher in das Vergaberecht vertiefen.

Vergabe von Bauaufträgen an die Ausführenden
Vergabe von Bauaufträgen an die Ausführenden

In LP5 kommt ein bepreistes LV zum Tragen; jede Position aus der aktuellen Mengenermittlung muss somit einen Preis eingetragen haben. Üblicherweise kopiert man sich ohnehin alte Leistungen aus alten Projekten, aber wer auf Nummer sicher gehen will, kann sich am Baupreislexikon orientieren.

Ergebnis

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  • Koordination: Bieterangebote ausgewertet und Empfehlung dazu abgegeben
  • Kosten: Preisspiegel erstellt

LP8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation

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Bauüberwachung

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Üblich ist auch der Name Bauleitung, damit geht allerdings keine Leitungsbefugnis einher. Wenn überhaupt, wird in erster Linie das Bauprojekt vom Bauherren geleitet. Das Los der Bauüberwachung geht dann an ein Planungsbüro, welches für die erforderliche Koordination der unterschiedlichen Gewerke sorgt. Viel zu oft als Mittelmann missbraucht, liegt seine eigentliche Aufgabe in der Baustellenkoordination.

Terminüberwachung

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Als Bauzeitenplan werden oft Gantt-Diagramme verwendet, die aufzeigen, welches Gewerk von der Fertigstellung eines anderen Gewerkes abhängig ist. Ein Estrichleger kann z. B. erst aktiv werden, wenn die Technik bereits im Boden liegt, erst dann folgen weitere Fliesen- oder Teppichlegerarbeiten. So lässt sich der gesamte Baustellenverlauf mit speziell dafür vorgesehener Software oder alternativ mit Tabellenkalkulationsprogrammen darstellen. Wichtig ist dabei, dass im Laufe des Baufortschritts aufgrund von Lieferengpässen und Personalausfällen es immer wieder zu zeitlichen Verschiebungen kommt. Dadurch kommt es in bei der Planung stets zu Veränderungen.

Beratung

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In rechtlichen Fragen kennt sich der Bauleiter meist besser aus, als ein Gesell, da er auch bei der Planung und im Studium damit konfrontiert wurde. Auch kann er in Sachen Machbarkeit zur Problemlösung beitragen, indem er die finanzielle und terminliche Seite einschätzt.

Dokumentation

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Einen großen Teil der Zeit verbringt dieser allerdings mit der Dokumentation, die größtenteils in der HOAI und VOB vorgeschrieben wird, vieles muss aber erst vertraglich geregelt sein. Zur Fertigstellung des Bauwerks wird die Dokumentation des Bauleiters an die Bauherrschaft übergeben.

Bautagebuch

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Durch die Zusammenführung und Qualitätskontrolle der von den ausführenden Unternehmen einzutreibenden Tages- oder Wochenberichte entsteht ein schriftlicher Baustellenverlauf. Es ist anzugeben, wie viele Mitarbeiter vor Ort sind, woran sie arbeiten und welche Problematiken angetroffen wurden.

Protokollführung

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Zu den Baubesprechungen der Planer und evtl. der Ausführenden gilt es festzuhalten, was gesagt, also vereinbart wurde. Es reicht völlig aus, wenn Unternehmer X Sache Y bis Zeitpunkt Z erledigen möchte und mit welcher Begründung. Die Bauleitung ist dazu verpflichtet die Protokolle zu sammeln und dem Bauherren zur Kenntnisnahme zu übersenden. Im Falle von Bauverzögerungen kann damit und dem Bauzeitenplan nachvollzogen werden, wer diese verursacht, wenn sich keiner freiwillig die Schuld zuweist.

Abnahmen

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Wenn vertraglich vereinbart, wird die Bauleistung bei einer Abnahme an den Kunden übergeben und gilt dann für die ausführende Firma als erledigt. Dabei findet eine Besichtigung der mitwirkenden Parteien vor Ort statt, wobei man Mängel und andere Vertragsunstimmigkeiten, sowie Benutzungshinweise anspricht. Das ganze wird manchmal in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.

AVA - Abrechnung: Kostenfeststellung, Kostenkontrolle, Kostensteuerung

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Kostenfeststellung X89 ist die Rechnung für bereits mit den bereits an das Gebäude angebundenen Bauteilen. Diese sendet der Auftragnehmer meistens nach und nach an die prüfende Bauleitung, sodass er nicht das gesamte Vorhaben in Vorkasse ableisten muss. Hierzu ist von jedem Raum ein Aufmaß zu erstellen mit den tatsächlich eingebauten Teilen unabhängig davon, ob diese im LV vorkommen oder nicht.

Die diesbezügliche Prüfung nennt sich Kostenkontrolle und -steuerung. Dazu werden die geprüften Rechnungen in einer Tabelle angeordnet, aufsummiert und mit den geplanten Kosten verglichen. Dies sollte so früh wie möglich geschehen, damit die in Rechnung gestellte Leistung nicht dem Auftraggeber zur Verfügung stehendem Budget überschreitet. Dies kann allerdings auch gerechtfertigt sein, wenn bei der Planung etwas misachtet wurde, oder es auf der Baustelle zu Komplikationen kam. Der Bauleiter wird hier einschreiten und unnötig erbrachte Leistungen zulasten des Auftragnehmers verbuchen oder über das Nachtragsmanagement dem Auftraggeber zusätzliche Kosten verursachen.

Ergebnis

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  • Koordination: Auftragnehmer koordiniert, an Sitzungen mitgewirkt
  • Kosten: Rechnungsfreigabe, Kostenübersicht behalten
  • Bericht: Baustellendokumentation zusammengetragen

LP9 Objektbetreuung

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Aufgaben des Facility Managements, sowie der Hausmeistertätigkeiten wird im Kapitel Gebäudenutzung und -verwaltung aufgezeigt.

Mängelansprüche

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Während der letzten Leistungsphase gilt der Bauprozess als abgeschlossen, allerdings zieht die Planung noch einige Verantwortung mit sich, namentlich den Mängeln.