Feuerwehr-Dienstvorschriften: Einleitung
Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDVen) regeln die Arbeiten der Feuerwehr in Deutschland. Sie sind als Richtlinien und Anleitungen zu verstehen.
Sie dienen zum einem, einen einheitlichen Standard der Hilfeleistung zu definieren und ermöglichen zum anderen den geordneten Einsatz taktischer Einheiten der Feuerwehr.
Erstellung und Einführung
[Bearbeiten]Die Dienstvorschriften werden von der Projekt-Gruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) erstellt und wurden den Bundesländern zur Einführung auf Grundlage der entsprechenden Feuerwehr-Gesetze empfohlen. Aufgrund dessen unterscheiden sich die in den einzelnen Bundesländern gültigen Feuerwehrdienstvorschriften. Eine Liste welche Vorschriften in welchen Bundesländern gelten ist im Nächsten Kapitel.
Die FwDV 3 ist durch die AFKzV zur Einführung empfohlen worden und ersetzt die FwDVen 3 (alt), 4 und 5. Sie ist in vielen Bundesländern jedoch noch nicht eingeführt.
Ebenso ist die FwDV 1 zur Einführung empfohlen wurden und ersetzt die bisherigen FwDV 1/1 und 1/2. Sie ist in den meisten Bundesländern noch nicht eingeführt.
Aktuelle Feuerwehrdienstvorschriften
[Bearbeiten]Aktuell Gültig sind folgende Dienstvorschriften:
FwDV 1 | Grundtätigkeiten – Lösch- und Hilfeleistungseinsatz –
Ersatz für die FwDVen 1/1 und 1/2. In den meisten Bundesländern noch nicht eingeführt.
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FwDV 1/1 | Grundtätigkeiten - Löscheinsatz und Rettung
durch FwDV 1 ersetzt, aber in den meisten Bundesländern noch gültig
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FwDV 1/2 | Grundtätigkeiten - Technische Hilfeleistung und Rettung
durch FwDV 1 ersetzt, aber in den meisten Bundesländern noch gültig
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FwDV 2 | Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr
Nachfolger der FwDV 2/1 sowie der FwDV 2/2
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FwDV 3 | Einheiten im Löscheinsatz
Ersatz der FwDVen 3 (alt), 4 und 5
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FwDV 7 | Atemschutz
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FwDV 8 | Tauchen
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FwDV 10 | Die tragbaren Leitern
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FwDV 13/1 | Technische Hilfeleistung
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FwDV 100 | Führung und Leitung im Einsatz
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FwDV 500 | Einheiten im ABC-Einsatz
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PDV/DV 800 | Fernmeldeinsatz
für Katastrophenschutz und Polizei allgemein geltenden
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PDV/DV 810 | Fernmeldebetriebsdienst
mit dem für den Katastrophenschutz und im speziellen die Feuerwehr relevanten Teil "PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst"
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Die Polizeidienstvorschrift / Dienstvorschrift (PDV/DV) 800 sowie 810 gelten für die Polizei, aber auch für den Katastrophenschutz im allgemeinen. Aus diesem Grund werden diese bei den Feuerwehrdienstvorschriften mit aufgeführt.
Der Teil 3 der PDV/DV 810 ist in manchen Bundesländern auch als Gesonderte FwDV 810.3 festgelegt. Inhaltlich unterscheidet sich die FwDV von der PDV/DV nicht.