und



Anzahl der möglichen Stichproben vom Umfang n aus einer Grundgesamtheit vom Umfang N:
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Ohne Zurücklegen |
Mit Zurücklegen
|
Mit |
 |
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Ohne Berücksichtigung der Reihenfolge |
 |
|
(Symmetrieprinzip oder Prinzip nach LAPLACE)
Jedes Ergebnis A aus der Ergebnismenge Ω sei gleich häufig. |A| ist die Zahl der Ergebnisse,
die durch A belegt werden (Anzahl der günstigen Ergebnisse), |Ω| ist die Zahl aller möglichen Ergebnisse. Es ist
Axiome der Wahrscheinlichkeiten (Kolmogoroff):
Gegeben sind zwei Ereignisse A,B ⊂ Ω.
Nichtnegativität
Normiertheit
falls A und B disjunkt sind.
Für zwei Ereignisse A, B aus Ω gilt :

Für drei Ereignisse A, B, C aus Ω gilt analog :

Falls die Ereignisse disjunkt sind, gilt



Ein Ereignis A ist unabhängig von B, wenn

Sei A1 ...Ak eine disjunkte Zerlegung von Ω. Dann gilt für B ⊂ Ω:
.
Für zwei Ereignisse
und
mit
lässt sich die Wahrscheinlichkeit von
unter der Bedingung, dass
eingetreten ist, angeben durch die Wahrscheinlichkeit von
unter der Bedingung, dass
eingetreten ist:
.
Hierbei ist
die (bedingte) Wahrscheinlichkeit des Ereignisses
unter der Bedingung, dass
eingetreten ist,
die (bedingte) Wahrscheinlichkeit des Ereignisses
unter der Bedingung, dass
eingetreten ist,
die A-priori-Wahrscheinlichkeit des Ereignisses
und
die A-priori-Wahrscheinlichkeit des Ereignisses
.
Endlich viele Ereignisse:
Wenn
eine Zerlegung der Ergebnismenge in disjunkte Ereignisse ist, gilt für die A-posteriori-Wahrscheinlichkeit
.
Den letzten Umformungsschritt bezeichnet man auch als Marginalisierung.
Da ein Ereignis
und sein Komplement
stets eine Zerlegung der Ergebnismenge darstellen, gilt insbesondere
.