Internet: Sicherheit: Tauschbörsen
Technik
[Bearbeiten]Der Begriff Tauschbörse ist etwas irreführend, da nicht wirklich ein Tausch stattfindet. Die Teilnehmer an als Tauschbörsen bezeichneten Netzwerken geben in der Regel nicht den Besitz an einer Sache auf um eine andere zu erhalten. Stattdessen erlauben die Teilnehmer sich gegenseitig, Dateien von ihren jeweiligen PCs zu kopieren. Der englische Begriff peer-to-peer filesharing ist hier korrekter: Er bezeichnet eine Vernetzung von gleichberechtigten Teilnehmern zum gegenseitigen Zugriff auf Dateien.
Wer Filesharing betreibt, der
- erhält Zugriff auf die meist von privater Seite freigegebenen Dateien der anderen Teilnehmer
- gewährt den anderen Teilnehmern Zugriff auf seine eigenen freigegebenen Dateien
- stellt die im Rahmen seiner Online-Verbindung zur Verfügung stehende Bandbreite (teilweise) dem Netzwerk zur Verfügung
Da es keine Kontrolle über die Weiterverbreitung innerhalb einer Tauschbörse gibt, dürfen auf legale Weise grundsätzlich nur freie Werke über solche Netzwerke kopiert werden. Ein prominentes Beispiel für legal über Filesharing erhältliche Software sind verschiedene Linux-Pakete. Sehr häufig jedoch werden Dateien verbreitet, für die die Teilnehmer am P2P-Netzwerk keine Verbreitungsrechte innehaben. In diesem Fall begeht man eine Rechtsverletzung und häufig auch eine strafbare Handlung.
Das Urheberrecht
[Bearbeiten]Ob Komponist, Sänger, Regisseur, Schriftsteller, Maler oder Fotograf - wenn jemand ein Werk herstellt, gilt es als sein geistiges Eigentum. Damit erhält der Urheber automatisch bestimmte Rechte an seinem Werk. Diese Rechte kann er an andere abtreten; bei Auftragsarbeiten geschieht dies beispielsweise sogar im Vorfeld der Schaffung. Nur wer die erforderlichen Rechte an einem Werk besitzt, kann entscheiden, was damit getan wird. Ob es
- verkauft wird
- ausgestellt (Bilder) oder aufgeführt wird (Film, Konzert)
- jedem unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird
Die Gesetze zum Urheberrecht unterscheiden sich allerdings nicht unerheblich von Land zu Land. Gemeinsam ist jedoch der Grundsatz, dass nur derjenige etwas weitergeben darf, der die Rechte dazu hat.
„Wer sich das Eigentum eines Anderen aneignet, ist ein Dieb - gleichgültig, ob es ein Lied oder ein Brot ist.“ Dieser Satz mag aus moralischer Sicht zutreffen. Juristisch gesehen ist das unrechtmäßige Aneignen geistigen Eigentums kein Diebstahl, da es dem anderen nicht weggenommen wird, sondern nur zu Unrecht kopiert wird. Es handelt sich also um eine Schwarzkopie. Dennoch sind beide Taten Straftaten. Auch wenn die meisten Strafverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, so schuldet derjenige, der die Tat begangen hat dennoch dem eigentlichen Rechteinhaber Schadenersatz für entgangene Einnahmen und für die Kosten (z. B. Anwaltshonorare, Mahngebühren), die durch die Rechtsverletzung entstanden sind.
Um die Interessen der Allgemeinheit zu wahren, wird das Urheberrecht eingeschränkt:
- man darf Auszüge des Werkes zitieren,
- man darf für den privaten Gebrauch eine Kopie anfertigen,
- das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers,
- amtliche Werke sind nicht geschützt.
Dies ist selbstverständlich eine sehr oberflächliche Zusammenfassung. Weiter unten auf dieser Seite sind weiterführende Links zum Thema Urheberrecht.
Entwicklung der Tauschbörsen
[Bearbeiten]Anfangs waren es Firmen, Organisationen und sehr wenige Privatpersonen, die einen Server unterhielten und darauf Dateien zum Download bereitstellten. Nur der Eigentümer konnte Dateien bereitstellen, die von den Benutzer heruntergeladen wurden. Dann kamen einige Server-Betreiber auf die Idee, ihre Server beliebigen Internet-Benutzern zu öffnen, um ihr Download-Angebot zu vergrößern. Jeder konnte nun seine Dateien hochladen.
Nun verstößt aber die Weitergabe von Software und Musik gegen die Lizenzbestimmungen und die wirtschaftlichen Interessen der Konzerne. Die Betreiber der Server wurden verklagt und mussten die Server abschalten.
Heute könnte jeder seine eigene Webseite gestalten und Dateien zum Download bereitstellen. Allerdings wäre das Finden einer gewünschten Datei unter Millionen privater Webseiten sehr schwierig. Als Ausweg wurde die Idee der Tauschbörsen geboren. Jeder Teilnehmer stellt ausgewählte Dateien seiner eigenen Festplatte anderen interessierten Benutzern zur Verfügung. Zentrale Server werden benutzt, um Listen zu führen, welche Dateien bei welchem Benutzer auf dem PC zur Verfügung stehen. Das Führen einer solchen Liste verstößt nicht gegen das Urheberrecht, auch wenn das den Musikkonzernen nicht gefällt.
Dieses Konzept ist genial, aber nicht ungefährlich.
- Die meisten Downloads sind illegal. Wer Dateien unter Verstoß gegen das Urheberrecht verbreitet, kann dafür belangt werden. Die Software- und Musikindustrie hat nie aufgehört, „Raubkopierer“ zu ermitteln und zu verklagen. Wird man erwischt, ist man vorbestraft und hat Schadensersatz von üblicherweise einigen tausend Euro abzuzahlen. Zu behaupten, man hätte von der Strafbarkeit nichts gewusst, nützt nichts: Wer eine Mediendatei herunterladen will, muss sich nach dem deutschen Urheberrecht darüber informieren, ob sein Download aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt.
- Sie müssen ein Programm (einen „Client“) herunterladen und auf Ihrem PC installieren. Sehen Sie sich vor dem Download die AGBs genau an! Bei manchen Anbietern schließt man ein Zwei-Jahres-Abo ab, wenn man nicht aufpasst.
- Sie müssen Ports zum Internet öffnen. Geöffnete Ports sind ein willkommener Eingang für Angriffe auf Ihr System.
- Sie müssen einer Vielzahl völlig unbekannter Menschen erlauben, auf Ihre Festplatte vorzudringen. Theoretisch erlauben Sie zwar nur den Zugriff auf einige von Ihnen freigegebene Dateien, aber für einen Hacker ist es keine große Herausforderung, die Kontrolle über den Rest Ihres PCs zu übernehmen.
- Von völlig unbekannten Menschen erhalten Sie Dateien unbekannter Qualität. Es gibt keine bessere Möglichkeit für einen Hacker, als harmlos aussehende, geeignet präparierte Dateien zum Download anzubieten. Verschiedene Untersuchungen kommen zu ähnlichen Ergebnissen: Ein erheblicher Teil aller zum Download angebotenen Dateien ist mit Viren, Trojanern oder ähnlichen infiziert.
Links
- http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html
- http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing.htm
- http://www.macwelt.de/news/internet/324057/index.html
- http://forum.spmgame.de/index.php?page=Thread&threadID=92872 10000 Euro Strafe pro Raubkopie
- http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_über_Urheberrecht_und_verwandte_Schutzrechte Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
Die wichtigsten Tauschbörsen sind BitTorrent, eMule, KaZaa und Shareaza. Die offiziellen Musik-Download-Portale sind eine sichere Alternative. Dort erhalten Sie geprüfte Dateien, und brauchen niemandem Zugriff auf Ihren PC gewähren.