Kraftfahrzeugsteuer: Materielles Recht: Aktuelles
Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
[Bearbeiten]Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sind folgende Vorschriften ergänzt worden:
§ 2 Abs. 2a KraftStG Geländefahrzeuge / Mehrzweckfahrzeuge / Büro- und Konferenzmobile als PKW
§ 2 Abs. 2b KraftStG Wohnmobile als eigene Fahrzeuggattung
§ 2 Abs. 2c KraftStG Kranken- und Leichenwagen als andere Fahrzeuge
§ 8 Nr. 1a KraftStG Besteuerung von Wohnmobilen
§ 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG Steuersätze für Wohnmobile
§ 18 Abs. 5 KraftStG Übergangsregelung für Wohnmobile
Die Änderungen gelten grundsätzlich ab 01. 05. 2005.
Die Besteuerung von Wohnmobilen wurde ab 01. 01. 2006 grundlegend neu geregelt; vom 01. 05. 2005 bis 31. 12. 2005 gilt die Übergangsregelung in § 18 Abs. 5 KraftStG.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wurde am 09. 11. 2006 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24. 11. 2006 zugestimmt.