Zum Inhalt springen

Materielles Zivilrecht im 2. Staatsexamen: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aus Wikibooks


Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach § 305

  • für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte
  • Vertragsbedingungen
  • die von einem Vertragspartner gestellt
  • und nicht im Einzelnen ausgehandelt wurden

Fußnoten

[Bearbeiten]