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Optimierung von Kleinheizungsanlagen/ Kleinfeuerungsanlagen

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Sie sind glücklicher Wohnungs- oder Hausbesitzer und verfügen über eine Heizungsanlage? Dann sind sie hier goldrichtig. Weil bei vielen Heizungsanlagen wird Wärme verschwendet, wahrscheinlich auch bei Ihrer Heizung. 40% Wärmeverluste sind keine Seltenheit und das nicht nur bei alten Ölheizkesseln, auch mit neuen Öfen können Sie Geld beim Kamin hinausheizen.

Das liegt hauptsächlich an der Wärme, die ein Heizkessel in den Ruhepausen verliert. Was Viele nicht wissen, ein Heizkessel macht öfter mal eine Pause. Die ganz wilden bis zu 30.000 mal im Jahr. Mehr darüber hier im Buch.

Der erste Teil des Buches handelt von Kleinfeuerungsanlagen, das sind die Heizanlagen, bei denen etwas verbrannt wird und das ist die Mehrzahl aller Heizungen in Deutschland, der Schweiz und Österreich. Das „Klein“ bezieht sich dabei auf solche Anlagengrößen, wie sie hautptsächlich im privaten Sektor verwendet werden. Viele mittelgroße Feuerungsanlagen, bei denen Heißdampf erzeugt wird, produzieren Abgastemperaturen bis zu 260°C, da wird auch viel zuviel verschwendet[aus der Praxis 1], aber das ist ein anderes Thema.

An der „Rauchfahne“ eines beliebigen Schornsteins kann man die Verschwendung erkennen:

  • dunkler Rauch deutet auf eine unvollständige Verbrennung hin, denn die Abgase enthalten unverbrannten mitgerissenen Kohlenstoff oder aus unverbrannten abgedampften brennbaren Gasen neugebildeten Ruß, da wird der Brennstoff direkt ungenutzt beim Kamin hinausgeblasen.
  • weißer Dampf in der „Rauchfahne“ deutet darauf hin, dass Wasserdampf oder sonstige kondensierbare Verbindungen den Heizkessel verlassen und deren Verdampfungswärme die Umwelt heizt.
  • Aber auch farbloses Abgas kann noch ungenutzte Energie enthalten. Farbloses Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung. Der gute Rat aus alter Zeit, einem holzbefeuerten Kaminofen die Zuluft abzusperren, damit die Wärme länger anhält, führt unweigerlich zur Bildung von Kohlenmonoxid im Abgas. Das Kohlenmonoxid sollte eigentlich zu Kohlendioxid weiterverbrennen (oder gar nicht erst gebildet werden) und sollte seine chemisch gebundene Energie als Wärme freisetzen. Sonst wird der Energiegehalt des Holzes nur teilgenutzt und Energie zum Schornstein hinausgeheizt.
  • Selbst das Flimmern der warmen Abgase in der Luft deutet auf Wärmeverluste hin. Das Flimmern weist darauf hin, dass das Abgas seine Restwärme nicht über ein Luftvorwärmsystem an die Zuluft abgegeben hat. Bei manchen mittelgroßen Heizanlagen wird dem Abgas zudem nach der Rauchgaskondensation erwärmte Luft beigemischt, um das Abgas zu verdünnen und dadurch Dampfschwaden zu verhindern. Das Flimmern entsteht übrigens, weil warme feuchte Luft einen anderen Brechungsindex hat als die Umgebungsluft und die warmfeuchten Abgase wie eine Glaslinse das Licht brechen.

Saubere Abgase, deren Energie weitgehend genutzt wurde, sind auch bei kaltem Wetter immer farblos und durchsichtig. Und es gibt eigentlich keinen Grund, die Heizenergie nicht optimal zu nutzen, oder?

Nicht in der Abgasfahne erkennen Sie die sonstigen Wärmeverluste Ihres Heizkessels. Wenn Ihr Heizkessel seine innere Wärme in Schaltpausen in den Kamin abkühlt, ohne dass Sie jemals „nur einen Fingerhut“ der Wärmeenergie genutzt haben. Auch davon handelt dieses Buch.

Bei sonstigen „Kleinheizungsanlagen“, (zu denen neben den „Kleinfeuerungsanlagen auch solarthermische Anlagen, Wärmepumpen und Stromheizungen gehören) geht auch Wärme verloren, darüber später.

Die Brandgase, die den Heizkessel verlassen und dabei Ruß und Wasser enthalten werden korrekt als „Rauchgase“ bezeichnet. Nach einer Rußabscheidung und einer Wasserdampfkondensation bleibt dann „Abgas“ übrig.

Zur Heizungsanlage zählt man üblicherweise alle Anlagenteile, die zur Erwärmung, Speicherung und Verteilung eines Wärmeträgermediums (Luft, Sole oder reines Wasser) verwendet werden, also auch die Anlagenteile zur Erwärmung und Speicherung von Trinkwasser (zum Waschen, Duschen, Baden,...), die Verrohrung und die Heizkörper.

  • Zentralheizungen heizen dabei ein oder mehrere Gebäude,
  • Etagenheizungen eine Etage eines Gebäudes
  • und Einzelraumheizungen (wie beispielsweise Kaminöfen, Gasthermen oder Heizkanonen) heizen einzelne Räume.

Was die Gesetzgeber unter Kleinfeuerungen verstehen…

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Wenn Ihnen das egal ist, weil Sie eine „kleine“ Heizungsanlage im Privathaus haben, dann blättern Sie schnell weiter !


in Deutschland

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Die 1. Verordnung des deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzes (die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, umgangssprachlich auch Kleinfeuerungsanlagenverordnung>[Quellen 1]) definiert Kleinfeuerungsanlagen[Quellen 2] als Anlagen, die keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz brauchen, mit den Grenzen:

  • Feuerungsanlagen für Holz und Kohle unter 1 Megawatt (MW) Feuerungswärmeleistung,
  • Anlagen für Stroh, Getreide und ähnliche pflanzliche Brennstoffe unter 0,1 MW Feuerungswärmeleistung,
  • Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 20 MW.

in Österreich

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Die Feuerungsanlagen-Verordnung[Quellen 3] differenziert Anlagen nach Größenordnungen ohne den Begriff „Kleinfeuerungsanlage“ zu definieren. Die Zulassung von Kleinfeuerungsanlagen wird von den Bundesländern geregelt, alle neun Bundesländer haben sich mit der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungsanlagen“ auf einheitliche Bestimmungen geeinigt aber u.U. noch nicht umgesetzt[aus der Praxis 2][Quellen 4], diese enthält folgende Definition: „Kleinfeuerungsanlagen sind technische Einrichtungen bis zu einer Brennstoffwärmeleistung von 400 kW, die zum Zwecke der Gewinnung von Nutzwärme für die Raumheizung oder zur Warmwasserbereitung bestimmt sind.“

in der Schweiz

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Die Schweizer Luftreinhalteverordnung (LRV) [Quellen 5] regelt die Zulassung von Feuerstätten für feste Brennstoffe bis 350 kW Brennstoffwärmeleistung[Medienberichte 1]



Einzelnachweise

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Fachliteratur

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neutrale Quellen

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  1. Text der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
  2. Anja Behnke: Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, Umweltbundesamt [Deutschland] (Herausgeber), März 2010, (pdf-Datei) zuletzt abgerufen Oktober 2012, Seite 3
  3. Feuerungsanlagen-Verordnung, Österreich, pdf-Datei, beim Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts
  4. „Vereinbarung über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen“ des Landes Oberösterreich
  5. Schweizer Luftreinhalteverordnung

Medienberichte

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  1. Emissionsgrenzwerte, Vergleich der Zulassungsgrenzwerte in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Nichtwissenschaftliche Quellen und Erfahrungsberichte aus der Praxis

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  1. Energieeinsparungen bei Industrieanlagen
  2. Näheres zur Umsetzung der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungsanlagen“ siehe auch Emissionsgrenzwerte, Vergleich der Zulassungsgrenzwerte in Österreich, Deutschland und der Schweiz
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