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Ratgeber für Hobbyfilmer: Rechte

Aus Wikibooks

In dem Moment, wenn du deinen Film nicht nur im privaten Verwandten- und Bekanntenkreis vorführen möchtest, allerspätestens bevor du ihn im Internet veröffentlichst solltest du dir Gedanken über die rechtlichen Zusammenhänge beim Film machen. Dies betrifft in erster Linie hinterlegte Musik. Aber auch Persönlichkeitsrechte können berührt sein. Und du hast als Erschaffer des Werks ein Urheberrecht an dem Film. Um diese Themen soll es in diesem Kapitel gehen.

Hinweis zu Rechtsthemen

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Rechtshinweis
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Einführung

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Es sind beim Filmen mehrere Dimensionen der Rechte berührt. Du filmst Gegenstände und Menschen an Drehorten und fügst Musik und Geräusche beim Schneiden hinzu. Vielleicht möchtest du auch eine Szene eines anderen Filmers verwenden, weil sie dir besonders gut gefällt. Nicht immer freuen sich Betroffene, dass du ihre Leistungen toll findest und verwenden möchtest. Ein Mensch den du filmst wird zum Darsteller und darf über seine Aufnahmen entscheiden. Es gibt Länder in denen du bestimmte Dinge nicht bildlich darstellen darfst (wie zum Beispiel einen beleuchteten Eiffelturm). Menschen möchten meist für ihre Leistung entlohnt werden. Stelle dir vor, du filmst die Hochzeit eines Unbekannten, weil ein Freund dich als Hobbyfilmer empfohlen hat. Dem wirst du deine Leistung sicher nicht ohne Gegenwert bieten.

Man kann also die berührten Rechtsthemen grob in die Bereiche Bildrechte, Musikrechte und Persönlichkeitsrechte teilen. Die wollen wir uns nun nacheinander anschauen.

Bildrechte

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Bei der Erstellung von Werken, seien das Texte, Musik aber eben auch Filme, gilt das Urheberrecht. Das bedeutet einfach gesprochen du als Werk-Erschaffer darfst entscheiden, was mit den von dir erstellten Werken – hier mit Filmen – geschieht. Da du aber Gegenstände, Personen und Orte abbildest, musst du auch diese Gegebenheiten berücksichtigen. Diesem Themenbereich widmen wir uns unten im Bereich Persönlichkeits- und sonstige Rechte.

Vielleicht hast du aber auch einen zweiten Kameramann, der Aufnahmen für deinen Film liefert. Oder du findest Aufnahmen, die du beispielsweise bei Youtube gefunden hast so toll, dass du diese Aufnahmen gern in deinem Film verwenden möchtest. Das geht nicht so ohne weiteres, denn die anderen Filmproduzenten haben ebenfalls das Urheberrecht an diesen Aufnahmen.

Das Urheberrecht am eigenen Werk

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Die gute Nachricht zuerst: Im öffentlichen Raum aufgenommene Bilder in Deutschland unterliegen weitestgehend der Panoramafreiheit. Das bedeutet, wenn du Aufnahmen an einer Sehenswürdigkeit machst, gehören diese Aufnahmen dir und du kannst entscheiden, was damit geschieht. Das ist auch grundsätzlich immer so, sobald du eine Aufnahme machst und bearbeitest gehört sie dir und du hast das Urheberrecht an diesem Werk.

Du kannst nun anderen Personen oder Gemeinschaften Aufführungsrechte zugestehen. Das tust du beispielsweise, wenn du das Material zum Beispiel bei Youtube oder einer anderen Online-Video-Plattform hoch lädst. In diesem Fall ist es sinnvoll die Bedingungen dieser Plattformen gut zu studieren und genau zu prüfen, welche Rechte du einräumst. Dort steht zum Beispiel häufig etwas davon, dass du Rechte daran gewährst das Material zu verändern. Das muss nicht immer (und tut es auch selten) heißen, dass dein Film verändert werden soll. Häufig geht es nur darum, dass das Videomaterial in ein für die Plattform konformes Format gewandelt werden muss. Damit wird dein Originalmaterial geändert und diese Rechte musst du entsprechend einräumen. Ein zweites Beispiel ist die weltweite Aufführung. Youtube ist nicht nur in Deutschland zugänglich, daher musst du diese Rechte ebenfalls einräumen.

Du gibst damit jedoch nicht dein Urheberrecht ab, und jemand der deine Aufnahmen herunter lädt und für seine Zwecke benutzt oder aufführt begeht damit eine Urheberrechtsverletzung. Das gleiche gilt umgekehrt: Wenn dir Filmmaterial gefällt, das du irgendwo findest, benötigst du das Einverständnis des Urhebers.

Rechte an fremden Materialien

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Dieses Einverständnis des Urhebers ist im einfachsten Fall durch persönliche Kontaktaufnahme unkompliziert erfragbar. Für den Fall der Fälle solltest du dir eine schriftliche Einverständniserklärung geben lassen. Das gilt auch, wenn du mit einem zweiten Kameramann arbeitest und dich absichern möchtest, denn das Urheberrecht an den Aufnahmen hat eigentlich er oder sie.

Problematischer wird das ganze bei professionellen Produktionen, bei denen multiple Rechteinhaber betroffen oder sogar Verwertungsgesellschaften mit bedacht werden müssen. Wenn du beispielsweise eine sogenannte Fan-Produktion drehen möchtest, könnte es sein, dass du Bildmaterial von der Original-Produktion verwenden möchtest. Das ist rechtlich so nicht zulässig, auch wenn es häufig durchaus toleriert wird.

Der Fall eines Gerichtsstreits zwischen einer Fan-Produktion und CBS/Paramount beschäftigte 2015/2016 die Medien und das Fandom des betroffenen Franchise.[1] Dies gipfelte in sogenannten Fan-Film-Guidelines[2], die in einem Punkt die Verwendung von Originalmaterial explizit ausschließen.

Verwertungsgesellschaften

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Verwertungsgesellschaften sind in Deutschland nicht-kommerzielle Einrichtungen, die die Rechte aus der Verwertung von Werken durch Dritte wahrnehmen. Von diesen Dritten (DJs, Radiostationen, Fernsehsender, Gerätehersteller die Geräte zur Vervielfältigung von Musik herstellen etc.) sammeln sie die Lizenzgebühren ein und schütten diese an die Rechteinhaber aus. Die bekannteste Verwertungsgesellschaft ist die GEMA, die sich um die Rechte bezüglich der Musik kümmert. Aber auch für Film und Fernsehen gibt es solche Verwertungsgesellschaften.

Wichtig ist, dass sowohl eine Genehmigung des Rechteinhabers für eine Verwendung in deinem Film vorliegen muss, als auch eine Prüfung durch die Verwertungsgesellschaft erfolgt. Da du das Originalmaterial nicht einfach nur aufführen (also im Fall eines Films zeigen) möchtest, sondern es in deinem eigenen Film verwenden willst, muss eine Genehmigung des Rechteinhabers zur Verwendung zu diesem Zweck vorliegen. Nichtsdestotrotz führst du das Material damit trotzdem auf, also ist auch die Verwertungsgesellschaft betroffen.

Ein Fall mit medialer Aufmerksamkeit war die geplante Verwendung eines Liedes von Johnny Cash in einer Werbung, was die Familie untersagt hat.[3]

Musikrechte

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Bei der Präsentation von Filmen können vielfältige Rechte bezüglich Musik berührt werden. Man setzt meist wie selbstverständlich Musik zur Untermalung oder als Stimmungsunterstützung beim Schnitt ein. Unmittelbar deutlich wird dir das, wenn du dir dein Werk ohne und mit Musik anschaust. Nun ist die Musik in Filmen aber so etwas, wie die Illustration von Brettspielen. Ein Musiker muss diese erstellen oder hat diese erstellt und hat damit das Urheberrecht daran, genau wie die grafische Gestaltung eines Brettspiels. Gerade die Nutzung von bekannter Musik, die man sich für seinen Film gut vorstellen kann, führt aber bei einer Präsentation des Films zu Problemen, denn tust du das einfach, handelt sich um eine Rechteverletzung.

Wie wir oben schon beim Thema Verwertungsgesellschaften gesehen haben, müssen zwei Bereiche berücksichtigt werden:

  • Erstens: Das Recht die Musik in diesem Zusammenhang nutzen zu dürfen (siehe oben, Beispiel zu Johnny Cash[3]).
  • Zweitens: Das Recht die Musik aufführen und vervielfältigen zu dürfen.

Für den ersten Punkt sind die Urheber zuständig, die um Erlaubnis gebeten werden müssen und eine entsprechende Nutzungslizenz erteilen. Gleiches gilt im Übrigen auch für zusätzliche Soundeffekte. Für den zweiten Punkt ist die GEMA zuständig, an die entsprechende Gebühren entrichtet werden müssen auch dann, wenn der Rechteinhaber seine Erlaubnis zur Verwendung gegeben hat.

Das Recht eine Musik verwenden zu dürfen

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Diese Anfrage ist stehts an den Künstler zu richten, der die Musik erstellt hat. Im Zweifel ist hier sogar nicht nur der Werksersteller sondern auch der aufführende Künstler betroffen. Beispielsweise ist der Hummelflug von Rimski-Korsakow als Werk selbst inzwischen aufgrund der vergangenen Zeit gemeinfrei, dennoch können die aufführenden Künstler bestimmte Rechte an dieser Aufführung haben. du darfst also nicht einfach eine beliebige Aufzeichnung des Hummelflugs als Musikuntermalung für deinen Film verwenden, nur weil dem Werk inzwischen kein Schutz mehr zu Teil wird.

Wenn man die Genehmigung des Künstlers hat die Musik verwenden zu dürfen, muss entsprechend geprüft werden, ob er oder sie bei der GEMA gemeldet ist. Die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, ist eine nicht kommerzielle Vereinigung, die im Namen der Rechteinhaber eine Vergütung einsammelt und an die Künstler abführt, immer dann, wenn ein entsprechendes Werk dargeboten wird. Auch wenn ein bekannter Musiker das Musikstück in der Disko nicht selbst spielt wird so sicher gestellt, dass ein erfolgreicher Künstler von den Einnahmen der Diskothek profitiert, die ohne den Künstler nicht hätte statt finden können.

Bedauerlicherweise betrifft diese Vergütung nun auch den sehr kleinen Bereich des Amateurfilms. Auch in diesem Falle muss die GEMA dafür Sorge tragen, dass eventuelle Einnahmen entsprechend an dem Künstler zugeführt werden. Dabei ist es nicht erheblich, ob damit überhaupt Einnahmen gemacht werden, es geht allein um eine öffentliche Präsentation. Und genau das geschieht bei einer Präsentation im Internet.

GEMA-freie Musik

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Was kannst du nun also tun, um deinen Film mit Musik zu unterlegen? Dafür hast du zwei Möglichkeiten: Erstens, du spielst selbst, oder kennst jemanden der selbst spielt und dir einen entsprechenden Soundtrack produziert. Zweitens gibt es sogenannte GEMA-freie Musik. Diese wird auch so beworben. Es gibt nur einen Haken dabei: Musiker, die ihre Stücke nicht bei der GEMA gemeldet haben, möchten dafür trotzdem entsprechend entlohnt werden. GEMA-frei heisst noch nicht kostenlos, daher kostet auch GEMA-freie Musik teilweise entsprechend Geld.

Es gibt jedoch auch noch einen weiteren Weg. Im Internet finden sich teils Stücke von Musikern die wie zum Beispiel die Inhalte der Wikimedia unter Creative-Commons lizenziert sind. Hierbei fallen keine Kosten an. Auch eine Verwertung durch die GEMA ist selten. Ein Künstler kann zwar die CC-Lizenz aufheben und die Verwertung der GEMA übergeben, dies gilt allerdings nur zukünftig und nicht für die Vergangenheit. Eine Möglichkeit kann es hier sein, dem Künstler eine E-Mail zu schreiben, die über das Projekt und die entsprechende Werksverwendung in Kenntnis setzt. Ob die dadurch erreichbare Datumsfixierung ausreicht, ist hingegen eine andere Frage.[4]

Die CC-Lizenz birgt auch noch einen weiteren rechtlichen Fallstrick. Es gibt den Beisatz NC, also Non-Commercial. Das bedeutet, der Rechteinhaber räumt die Lizenz ausschließlich zum nichtkommerziellen Gebrauch ein. Das Problem an der Sache entsteht zum Beispiel dann, wenn du das Video auf deiner Homepage präsentierst und der Provider der Homepage Werbebanner platziert, um den Speicherplatz und den Datenverkehr zu finanzieren. Streng genommen ist dies dann eine kommerzielle Verwendung und von der Lizenz nicht mehr abgedeckt. Das Gleiche – etwas offensichtlicher – gilt bei der Platzierung von Werbung vor Youtube-Videos. Eine genauere Beschäftigung mit den einzelnen Varianten der CC-Lizenz kann hier hilfreich sein.

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du im Kapitel Musik.

Persönlichkeits- und sonstige Rechte

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Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen

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Panoramafreiheit

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Drehgenehmigungen

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Unterschiede in anderen Ländern

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Wenn du Informationen über die oben beschriebenen Situationen in anderen Ländern hast, werde zum Autor. Füge Unterschiede zum deutschen Rechtssystem unter der Unter-Überschrift des jeweiligen Lands hier ein.



Einzelnachweise

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  1. http://www.spiegel.de/panorama/star-trek-filmstudios-verklagen-macher-von-fanfilm-a-1082344.html, Spiegel-Online-Nachricht über den Streit zwischen CBS/Paramount und Star Trek Axanar, abgerufen am 05. Oktober 2016
  2. http://www.startrek.com/fan-films, Star Trek Fan Film Guidelines(EN), abgerufen am 05. Oktober 2016
  3. 3,0 3,1 http://www.spiegel.de/kultur/musik/streit-um-ring-of-fire-wenn-der-hintern-brennt-brennt-brennt-a-287123.html, Spiegel-Online-Nachricht über den Streit zwischen Johnny Cashs Familie und der Werbeagentur, abgerufen am 05. Oktober 2016
  4. http://www.offenenetze.de/2010/08/16/creative-commons-und-die-gema-oder-kollision-der-rechteeinraumung-bei-cc-lizenzen/ Kollision zwischen GEMA und CC, Artikel bei OffeneNetze.de, abgerufen am 26. Oktober 2016