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SHK-Handwerk in Sachsen: Über Zünfte und Zunfthandwerker: Einführung - politische Strukturen

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Einführung in die politischen Strukturen Sachsens

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Wenn heute über sächsische Geschichte oder auch nur einen Teilbereich davon geschrieben oder gesprochen wird, dann ist zunächst klar und eindeutig zu bestimmen, welches Sachsen zu welcher Zeit gemeint ist. Sonst kommt es zu Irritationen, die zu falschen Vorstellungen führen können, weil das heutige Bundesland Sachsen mit früher als Sachsen bezeichnende Territorien nur sehr wenig zu tun hat. [1]

Der Name Sachsen stammt von einem germanischen Volksstamm, der ursprünglich das Gebiet zwischen den Unterläufen von Elbe und Weser bewohnte Im 3. und 4. Jahrhundert u.Ztr. drang er nach Süden bis über die Weser hinaus vor und besiedelte schließlich ein Territorium, daß bis nach (dem heutigen) Kassel und Magdeburg reichte. Zwischen 772 und 804 wurden diese Sachsen mit ihrem Herzog Widukind durch Karl d. Großen unterworfen. In den folgenden Jahrzehnten gelang es einer sächsischen Adelsfamilie, ihre Besitzungen und ihren Einfluß bis nach Thüringen auszudehnen und sich die erbliche Würde eines Herzogs zu sichern. Aus dieser Familie ging 919 der erste deutsche König Heinrich I. hervor, der der Sage nach am Finkenherd in Quedlinburg die Nachricht von seiner Wahl erhalten haben soll. In den folgenden Jahren dehnte er seinen Einfluß auf die östlich von Saale und Elbe wohnenden slawischen Stämme aus und sicherte ihn durch den Ausbau oder Neubau von Burgen. Dazu gehörte auch die Burg Meißen an der Elbe, von der aus die künftige meißnisch-sächsische Geschichte ausging.

Das eroberte Gebiet wurde in einzelne Teile, die sog. Marken, aufgegliedert und Markgrafschaften geschaffen. Die bedeutendste wurde und blieb die Markgrafschaft Meißen, die zu einem besonderen Herrschaftsbereich wurde. Bereits 1089 wurde die Markgrafschaft Meißen vom König einem Heinrich von Eilenburg aus der Familie der Wettiner verliehen, deren Stammburg nördlich von Halle an der Saale liegt. Aber erst 1125 gelangte dieses Gebiet endgültig unter die Herrschaft dieses Adelsgeschlechts.

Auch das Herzogtum Sachsen zwischen Nordsee und Harz wurde in mehrere selbständige Herrschaftsgebiete aufgeteilt, aber der Name und die Würde eines Herzogs von Sachsen blieben. Beide gingen an einen Grafen von Askanien über, dessen Besitzungen um Wittenberg lagen. Damit verlagerte sich der Name Sachsen weiter elbaufwärts. Dieses Herzogtum Sachsen-Wittenberg wurde politisch stark aufgewertet, als seine Herzöge 1356 durch ein Reichsgesetz zu jenen 7 Fürsten bestimmt wurden, die als Kurfürsten das alleinige Recht erhielten, den deutschen König zu erwählen.

Als 1422 die wittenbergischen Askanier ausstarben, übertrug König Sigismund den Besitz und die Würde eines Kurfürsten und Herzogs von Sachsen an den Markgrafen Friedrich von Meißen. Damit war nicht nur der Name Sachsen abermals und nun endgültig weiter elbaufwärts gewandert, das Kurfürstentum Sachsen reichte nun von Belzig im Norden bis zur böhmischen Grenze auf dem Erzgebirge im Süden und von Senftenberg im Osten bis nach Eisenach im Westen, denn den Markgrafen von Meißen war 1264 auch die Landgrafschaft Thüringen zugesprochen worden. Damit wurde auch der Name Sachsen mit Thüringen verbunden. Sichtbar wurde dieser Zuwachs an Macht, Rechten und Ansehen durch die Neugestaltung des Wappens: von den hervorragendsten Positionen im Siegel mußten der schwarze Löwe auf goldenem Feld (als das ursprüngliche Wappen der Mark Meißen) und dem weiß-rot gestreiften Löwen auf blauem Feld (für die Landgrafschaft Thüringen) weichen, an deren Stelle traten die gekreuzten Schwerter als Zeichen der Kurwürde und das Rautenwappen des neuerworbenen Herzogtums Sachsen. Die später durch Erbteilungen entstandenen thüringischen Herzogtümer trugen deshalb bis 1918 die Bezeichnung Sachsen in ihren Titeln, wie z.B. Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Altenburg u.a.

Die Landgrafschaft Thüringen war allerdings kein geschlossenes Territorium, sondern von vielen adligen Herrschaften durchsetzt. Entscheidend war aber, daß die Vereinigung der Landgrafschaft Thüringen und der Markgrafschaft Meißen ein großes und vor allem geographisch zusammenhängendes Territorium schuf, das unter dem Oberbegriff Kurfürstentum Sachsen in den kommenden Jahrhunderten zu einer wirtschaftlichen und politischen Einheit zusammenwuchs. Damit waren auch die Voraussetzungen geschaffen für das ganze Territorium erfassende Gesetze und Bestimmungen, denn natürlich war das Kurfürstentum Sachsen den einzelnen Landesteilen wie der Markgrafschaft Meißen, der Landgrafschaft Thüringen und dem Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit allen ihren historischen Besonderheiten übergeordnet.

Einen entscheidenden Einschnitt in die Geschichte Sachsens brachte die sog. Leipziger oder Wettinische Teilung von 1485, als die Brüder Ernst und Albrecht das Kurfürstentum Sachsen teilten und - nach ihren Vornamen - die ernestische bzw. die albertinische Linie der Wettiner begründeten. Ungeteilt blieb der "Kurkreis" um Wittenberg, den Ernst erhielt und damit auch die Würde eines Kurfürsten. Alle anderen Besitzungen wurden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeiten so aufgeteilt, daß zwar zwei Komplexe Meißen und Thüringen entstanden, aber von jedem Landesteil dem anderen etwas zugeschlagen wurde. Damit wollten die Brüder bzw. ihre Berater den Zusammenhang des ganzen Landes betonen. Albrecht entschied sich mit dem Titel Herzog von Sachsen für den meißnischen Teil mit dem Gebiet zwischen Pirna, Annaberg, Rochlitz, Oschatz und Senftenberg, dazu einen langegestreckten Landesteil von Leipzig und Delitzsch über Weißenfels bis nach Langensalza. Ernst bekam den übrigen thüringischen Landesteil, d.h. das Land zwischen Eisenach, Coburg, Weida und Weimar, dazu das sächsische Vogtland, Zwickau, Altenburg und die Gebiete um Grimma und Torgau. Das Erzgebirge wurde weiterhin gemeinsam verwaltet. Diese Teilung von 1485 verhinderte nicht nur den Ausbau der wettinischen Territorien zu einem wirtschaftlich und politisch bedeutsamen mitteldeutschen Staat in der entscheidenen Phase des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit, sie ist auch verantwortlich für die nicht leicht überschaubare Geschichte Sachsens in jener Zeit. Während so z.B. Sangerhausen oder Langensalza vom albertinischen Herzog von Sachsen aus Dresden regiert wurde, bestimmte der Kurfürst von Sachsen von Wittenberg aus die Geschicke der Gebiete um Eisenach oder Gotha. Forschungen zur sächsischen Geschichte müssen deshalb immer beide Landesteile beachten, weil sonst das gewonnene Bild von vornherein unvollständig wäre. Zugleich können aber Nachrichten aus Coburg oder Sangerhausen Rückschlüsse zulassen über politische oder wirtschaftliche Vorstellungen in herzoglichen oder kurfürstlichen Kanzleien in Dresden oder Wittenberg. Grundsätzlich hat sich an dieser Problematik nicht geändert durch die berühmte Schlacht bei Mühlberg a.d. Elbe am 14. April 1547, als der albertinische Herzog Moritz seinen ernestinischen Vetter, den Kurfürsten Johann Friedrich, besiegte. Johann Friedrich mußte u.a. auf die Kurwürde und den Kurkreis zu Gunsten Herzog Moritz verzichten. Damit wurde das albertinische Kurfürstentum Sachsen begründet, das nun von Belzig im Norden bis an die erzgebirgische Grenze zu Böhmen reichte. Selbstverständlich verblieben auch die thüringischen Besitzungen bei den Albertinern und wurden von Dresden aus regiert. In den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten konnten neue Gebiete dazu erworben werden, wie z.B. Teile von den Besitzungen der Grafen von Henneberg mit Suhl und Schleusingen, die damit letztlich auch zur sächsischen Geschichte gehören. Gleiches gilt für die Oberlausitz, die 1636 im Verlaufe des 30jährigen Krieges von Böhmen an Kursachsen abgetreten wurde.

In dieser Ausdehung bestand das Herrschaftsgebiet der Kurfürsten von Sachsen bis zu den Entscheidungen des Wiener Kongresses von 1815, als Sachsen als ehemaliger Bündnispartner Napoleons 57,5 % seines Territoriums und 42, 2 % seiner Bevölkerung vorwiegend an Preußen abtreten mußte. Das übriggebliebene Sachsen wurde 1946 und endgültig 1990 zur territorialen Grundlage des heutigen Freistaates Sachsen. Auf den Ausgangspunkt dieses sehr summarischen Überblicks über die inhaltlichen Wandlungen des Begriffs Sachsen zurückkehrend, kann also eine geschichtliche Darstellung, die in die Zeit vor 1815 zurückgeht, sich nicht auf das Gebiet zwischen Leipzig und Dresden oder Görlitz und Plauen beschränken, sondern muß oftmals darüber hinausgreifen und den gesamten mitteldeutschen Raum erfassen.

Quellen

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  1. Vgl. Reiner Groß, Geschichte Sachsens, Leipzig 2001.
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