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Sozialgeschichte von Dresden/ Aktuell/ Die Lüge vom "öffentlichen" Personennahverkehr (ÖPNV)

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Der Begriff "Öffentlicher" Personennahverkehr (ÖPNV) stellt eine Verbrämung und Verschleierung der Tatsachen, der tatsächlichen Existenz, dar.

Der Öffentliche Verkehr sollte für jeden Nutzer in der Bevölkerung zugänglich sein, wie es ja der Begriff schon ausdrückt. Er zählt zur Grundversorgung. Er ist aber nur insoweit "öffentlich", inwieweit sich jemand den tariflichen Fahrpreis leisten kann. Aber immer mehr Bürger werden durch Armut diskriminiert und dadurch auch vom sogenannten "Ö"PNV ausgeschlossen.

Da Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) für ein menschliches Dasein als notwendig erachtetet wird, muss der Einzelne aber auch über Teilhaberechte an Leistungen dieser Daseinsvorsorge besitzen.

Dies wird jedoch infolge der ständigen Fahrpreiserhöhungen schon bei den vielen nicht existenzsichernden Löhnen ausgehebelt, und bei den Sozialleistungen hinkt die Anrechnung von notwendigen Fahrtkosten schon jahrzehntelang hinter den tätsächlichen Fahrpreisen hinterher. So sind die Preise selbst von sogenannten "Sozialtickets" regelmäßig höher als die Berechnungsgrundlage in den Regelsätzen.

Da dasselbe Prinzip auch beim Verhältnis von angerechneten und tatsächlichen Wohnkosten, Heizung, Strom usw. gilt, werden die Bezieher von Sozialleistungen und kleiner Einkommen dazu gezwungen, zwischen ihren Grundbedürfnissen zu wählen:

  • Entweder warm wohnen, dafür aber hungern und zu Fuß gehen.
  • Oder in einer kalten Wohnung ohne Strom leben und dafür Straßenbahn/Bus/Zug fahren.
  • Oder in der Straßenbahn/ im Bus/ im Zug "wohnen", dafür aber essen.

Die Sozialleistungen sind wie eine Kinderdecke: viel zu kurz, entweder man friert an der Brust oder an den Füßen. Die UNO hatte Deutschland schon vor über zehn Jahren aufgefordert, existenzsichernde Sozialleistungen zu schaffen. Auch die Sozialverbände fordern das seit Jahren.[1]

Alle Parteien, die während oder seit der Einführung von Hartz IV in einer Bundesregierung waren, also SPD und Grüne, ab 2005 auch die CDU und ab 2009 auch die FDP (= also alle Bundestagsparteien außer den extremen Rändern links und rechts, den Linken und der AfD, die des Öfteren als "verfassungsfeindlich" bezeichnet werden[2][3]), haben sich bisher aber immer für Gesetze zum Vermögenszuwachs von Lobbyisten und gegen existenzsichernde Leistungen für das Volk entschieden und damit in der Verantwortung für das Volkswohl versagt. In der Folge des Versagens aller agierenden Bundestagsparteien denken einer Studie zufolge "mehr als 60 Prozent der Bürger, dass in Deutschland keine echte Demokratie herrscht. Schuld sei der starke Einfluss der Wirtschaft auf die Politik, die mehr zu sagen habe als der Wähler."[4]

Trotz ständig steigendem Reichtum in diesem Land werden die sozialen Grundrechte der Bürger kontinuierlich zusammengestrichen: es verringern sich Wohnungsgrößen, die noch bezahlt werden, es verringern sich die Beträge für Heizung, Strom und weiteren Nebenkosten im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten, es verringert sich der Warenwert des Regelsatzes usw. Auf der anderen Seite erhöhen sich die Zuzahlungen selbst für Personen in der Grundsicherung, die deswegen auf immer mehr Leistungen wie Medikamente, Zahnersatz, Brillen und Behandlungen verzichten müssen. Dazu kommt ein Mangel an Haus- und Fachärzten (Termine bis zu neun Monaten Wartezeit), an Krankenhausbetten und an Pflegeheimplätzen, wo ellenlange unzumutbare Wartezeiten bestehen, weswegen immer mehr Betroffene noch vor einer Versorgung sterben. Angesichts von Pflegenotstand und auch hier explodierenden Zuzahlungen ist das dann eher ein Glück für die Menschen.

Statt den Regelbedarf wie von der UNO und den Sozialverbänden gefordert anzupassen, passierte zuletzt genau das Gegenteil: trotz einer Inflation von annähernd zehn Prozent gab es lächerlich fünf Euro Regelsatzerhöhung. Allein für den Inflationsausgleich wäre eine annähernd zehnfache Erhöhung notwendig gewesen. Nun müssen die derart sozial Diskriminierten noch mehr von ihren Reserven zehren, die dadurch genauso erschöpft werden wie die betroffenen Menschen. Immer mehr Menschen haben nichts mehr zuzusetzen, können ihre Miete, ihren Strom, ihre Heizung, ihre Lebensmittel, ihre Fahrkarten nicht mehr bezahlen.

Angesichts der aktuellen grassierenden Inflationsraten insbesondere bei den Grundbedürfnissen und bei kleinen Einkommen steigt täglich die Zahl der durch diese Entwicklung diskriminierten und ausgegrenzten Menschen.


Andererseits wird dadurch auch der Charakter des Hüllwortes (Hehlwortes, Glimpfwortes) "Öffentlicher" Personennahverkehr (ÖPNV) ständig euphemistischer und sollte wahrheitsgemäß durch Nichtöffentlicher Personennahverkehr (NÖPNV) ersetzt werden.

Dringend notwendig wird wie in der Agonie der DDR eine Initiative, welche die wirkliche Problemlage in der BRD offen legt.

  1. "Am Mittwoch will das Kabinett die Einführung des Bürgergelds als neue Form der Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit beschließen. Die Reform tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Mittlerweile steht fest, dass die neue Höhe der Grundsicherung bei monatlich 502 Euro liegen soll. Das sind knapp 50 Euro mehr als der aktuelle Satz beim Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (im SGB XII) behält weiter ihren Namen. SoVD für 650 Euro Regelsatz Für den SoVD ist diese Anpassung nicht ausreichend. Im Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier: „Hier bleiben wir bei unserer Forderung: 650 Euro ab dem 1. Januar und 100 Euro sofort für den Übergang.“ Außerdem kritisiert der Verband, dass keine grundsätzliche Neuberechnung der Regelsätze vorgesehen ist. Immerhin wird ab dem nächsten Jahr eine Inflationsprognose bei der Regelsatzfortschreibung verankert. Damit sollen Situationen wie die derzeitige verhindert werden, in der die hohe Inflation dazu führt, dass die Regelsätze mit den aktuellen Preisen nicht mehr Schritt halten. Existenzsichernd wäre nach deren Berechnungen ein Regelsatz von fast zweihundert Euro über dem derzeit geltenden." SoVD: Neues Bürgergeld ist zu niedrig.
  2. "Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat sich in einem heute veröffentlichten Beschluss zu den Voraussetzungen für die Beobachtung von Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes geäußert. Die Beobachtung stellt demnach einen Eingriff in das freie Mandat dar. Er unterliegt strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit. Die langjährige Beobachtung des Beschwerdeführers, eines ehemaligen Bundestags- und jetzigen Landtagsabgeordneten für die Partei DIE LINKE, genügt diesen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit nicht." Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen. Pressemitteilung Nr. 60/2013 vom 9. Oktober 2013. Beschluss vom 17. September 2013. 2 BvR 2436/10.
  3. "Dem Eilantrag hat das Gericht mit einem heute den Beteiligten zugestellten Beschluss stattgegeben. Maßgeblich für die Entscheidung der Kammer war insbesondere, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz für die Mitteilung, eine Partei werde als „Prüffall“ bearbeitet, keine Rechtsgrundlage enthalte. Äußerungen von Hoheitsträgern wie dem Bundesamt, durch die in die Rechte einer politischen Partei eingegriffen wird, bedürften nach der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung, die sich nach der klaren Gesetzeslage und insbesondere unter Berücksichtigung des Willens des Gesetzgebers dem vom Bundesamt genannten § 16 Abs. 1 BVerfSchG nicht entnehmen lasse. Der Bezeichnung als „Prüffall“ komme in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung zu. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD aus dem Parteiengrundrecht des Art. 21 GG und dem auch einer Partei zuzuerkennenden Persönlichkeitsrecht sei mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig und auch unverhältnismäßig. Da das Bundesamt die Abgabe einer Unterlassungs-erklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch eine Wiederholungsgefahr. Dem Antrag sei zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes schon im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil im Mai 2019 die Europawahl und im Mai, September und Oktober Landtagswahlen anstehen, an denen die AfD teilnehmen will." Bezeichnung der AfD als "Prüffall" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig. Verwaltungsgericht Köln. Pressemitteilung vom 26. Februar 2019.
  4. Studie: Mehr als 60 Prozent bezweifeln Demokratie in Deutschland. Die Mehrheit der Deutschen hegt einer Studie zufolge Unbehagen gegenüber der derzeitigen Staatsform. Mehr als ein Viertel wähnt das Land gar auf dem Weg in eine Diktatur. Die Zeit vom 23. Februar 2015.