Verwaltungsrecht in der Klausur/ § 5 Die allgemeine Leistungsklage
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§ 5 Die allgemeine Leistungsklage
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1 Der gutachterlichen Prüfung der allgemeinen Leistungsklage liegt die folgende Struktur zugrunde:
A. Zulässigkeit
- I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (dazu bereits § 1 Rn. 162 ff.)
- II. Statthafte Klageart (dazu einführend § 1 Rn.222 ff. und ausführlich in diesem § Rn. 2 ff.)
- III. Klagebefugnis (dazu Rn. 31 f.)
- IV. Beteiligte (dazu Rn. 37 ff.)
- V. Zuständiges Gericht (dazu Rn. 38 ff.)
- VI. Rechtsschutzbedürfnis (dazu Rn. 46 ff.)
B. Begründetheit (zur Struktur der Begründetheitsprüfung einführend Rn. 49 ff.)
- I. Anspruchsgrundlage (dazu einführend Rn. 55 ff.)
- II. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt?
Die Prüfung der Anspruchsgrundlagen aus öffentlich-rechtlichem Vertrag wird vertieft dargestellt in Rn. 65 ff.; Zum öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch Rn. 134 ff.; zu weiteren Ansprüchen aus dem Recht der Öffentlichen Ersatzleistungen Rn. 153 ff.; zur Leistungsklage im Polizei- und Ordnungsrecht Rn. 223 ff. und im Kommunalrecht Rn. 235 ff.