Beweisarchiv: Analysis
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Die Kriterien für lokale Minima und Maxima sind das A und O der „Alltagsarbeit“ mit Ableitungen, etwa bei Kurvendiskussionen.
Zur Logik: Der hier gezeigte Beweis für das hinreichende Kriterium verwendet den Zwischenwertsatz, der mit dem Satz von Rolle bewiesen wird, der wiederum das notwendige Kriterium benutzt. Die Beweiskette ist also nicht zirkulär, auch wenn von hier auf die spätern Beweise verwiesen wird.
Sei
in
differenzierbar. Falls
in
ein lokales Minimum oder ein lokales Maximum hat, gilt
Wir betrachten zunächst den Fall, dass ein lokales Minimum vorliegt (der Beweis für ein Maximum verläuft analog oder man betrachte
), d.h. es gibt ein
mit
,
, so dass für alle
mit
folgt:
.
Wäre
, so gäbe es – nach der Definition der Ableitung als Grenzwert – zu
ein
mit
für alle
mit
.
Ist aber zusätzlich
, so gilt
, d.h. der Differenzenquotient ist entweder 0 oder hat dasselbe Vorzeichen wie
. Da
jedoch unter den Einschränkungen
durchaus das
entgegengesetzte Vorzeichen haben kann (wähle etwa
für hinreichend großes
), ist die linke Seite in (1) für entsprechende
nicht
, sondern
, es ergibt sich ein Widerspruch.
Somit gilt
, was zu zeigen war.
Sei
auf
stetig und differenzierbar und in
zweimal differenzierbar und es sei
.
Falls
, so hat
in
ein striktes lokales Minimum.
Falls
, so hat
in
ein striktes lokales Maximum.
Sei zunächst
und
.
Zu
gibt es dann ein
, so dass für alle
mit
gilt:

also insbesondere

Im Folgenden schreiben wir
, falls
und
dasselbe Vorzeichen haben.
Es gilt wegen (2) demnach
, falls
.
Nach dem Mittelwertsatz der Differentialrechnung gilt

für ein
. Dann haben für
die folgenden Zahlen gleiche Vorzeichen:

Der erste Schritt folgt wegen
und der zweite aus (3) wegen
.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Zähler
positiv ist, also gilt:
, für alle
mit
.
Mit anderen Worten:
hat in
ein striktes lokales Minimum.
Der Beweis für lokale Maxima erfolgt analog, bzw. indem man
durch
ersetzt.
Hinreichendes Kriterium bei höheren verschwindenden Ableitungen
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Sei
,
und
auf
stetig und
-mal stetig differenzierbar sowie in
-mal differenzierbar.
Für die Ableitungen an der Stelle
gelte
.
Dann liegt in
ein striktes lokales Minimum vor, falls
, und ein striktes lokales Maximum, falls
.
Wir benutzen den
Hilfssatz: Sei
und
stetig und zweimal stetig differenzierbar, sei
und es habe
in
ein striktes lokales Minimum (Maximum). Dann hat auch
in
ein striktes lokales Minimum (Maximum).
Beweis: Für betragsmäßig hinreichend kleine
ist nach dem Mittelwertsatz

für ein (von
abhängiges)
.
Erneut nach dem Mittelwertsatz ist unter Benutzung von

für ein
.
Insgesamt ergibt sich

Hat
ein striktes lokales Minimum (Maximum), so ist die rechte Seite wegen
für hinreichend kleines
strikt positiv (negativ) und folglich hat
in
ein striktes lokales Minimum (Maximum).
Damit ist der Hilfsatz bewiesen.
Das Behauptung folgt nun rasch durch Induktion nach
: Der Fall
ist das weiter oben bewiesene hinreichende Kriterium und der Schritt
ergibt sich, indem man das Kriterium mit
auf
statt
anwendet und dann den Hilfssatz benutzt.