Verwaltungsrecht in der Klausur/ Die Fälle / Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage
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§ 5 Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage
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Die Struktur der allgemeinen Leistungsklage
[Bearbeiten]Autor der Ursprungsfassung ist Nikolas Eisentraut
Der gutachterlichen Prüfung der allgemeinen Leistungsklage liegt die folgende Struktur zugrunde:
A. Zulässigkeit
- I. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (s. § 1 Rn. 8 ff.)[1]
- II. Statthafte Klageart (s. § 1 Rn. 6 ff.)[2]
- III. Klagebefugnis[3]
- IV. Beteiligte[4]
- V. Zuständiges Gericht[5]
- VI. Rechtsschutzbedürfnis[6]
B. Begründetheit[7]
- I. Anspruchsgrundlage[8]
- II. Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage erfüllt?
Übungsfälle zur allgemeinen Leistungsklage
[Bearbeiten]Fall 9: Leistungsklage zur Geltendmachung eines Anspruchs aus öffentlich-rechtlichem Vertrag
Fall 10: Vorbeugende Unterlassungsklage bei staatlichem Informationshandeln
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Fußnoten
[Bearbeiten]- ↑ Ausführlich zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs Eisentraut, in: Eisentraut, Veraltungsrecht in der Klausur, 2020, § 1 Rn. 162 ff.
- ↑ Ausführlich zur allgemeinen Leistungsklage als statthafter Klageart Weidinger, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 2 ff.
- ↑ Ausführlich zur Klagebefugnis bei der allgemeinen Leistungsklage Burbach, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 31 f.
- ↑ Ausführlich zu den Beteiligten bei der allgemeinen Leistungsklage Creemers, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 37 ff.
- ↑ Ausführlich zum zuständigen Gericht bei der allgemeinen Leistungsklage Goldberg, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 38 ff.
- ↑ Ausführlich zum Rechtsschutzbedürfnis bei der allgemeinen Leistungsklage Valentiner, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 46 ff.
- ↑ Ausführlich zur Struktur der Begründetheitsprüfung der allgemeinen Leistungsklage Weidinger, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 49 ff.
- ↑ Ausführlich zur Prüfung der Anspruchsgrundlagen aus öffentlich-rechtlichem Vertrag Abromeit, in: Eisentraut, Verwaltungsrecht in der Klausur, 2020, § 5 Rn. 65 ff., zum öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch Himstedt, a.a.O., § 5 Rn. 134 ff., zu weiteren Ansprüchen aus dem Recht der Öffentlichen Ersatzleistungen Himstedt, a.a.O., § 5 Rn. 153 ff., zur Leistungsklage im Polizei- und Ordnungsrecht Eisentraut, a.a.O., § 5 Rn. 223 ff. und zum Kommunalrecht Piecha, a.a.O., § 5 Rn. 235 ff.